BVT-Ausschuss: BMI-Sektionsleiter sieht Suspendierungen als "zulässig"

Von nachrichten.at/apa   06.Dezember 2018

Hutter, der seit Juni offiziell der Präsidialsektion im Innenministerium vorsteht, führte die Geschäfte in der Sektion bereits seit März, davor war er jahrelang stellvertretender Leiter der Abteilung. Als Beamter war er mit den vorläufigen Suspendierungen von BVT-Mitarbeitern betraut. Er glaube schon, dass diese "notwendig und zulässig" gewesen waren, sagte er im U-Ausschuss, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht diese dann später wieder aufhob. Denn man habe damals aufgrund des vorliegenden Aktenbestandes suspendieren müssen - aus Sicherheitsgründen, wie Hutter betonte.

Der Sektionsleiter räumte ein, er habe sehr wohl Bedenken gehabt, ob die vorläufigen Suspendierungen vor der Disziplinarkommission halten werden. Er hätte lieber die Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft abgewartet, diese sei aber nicht gewährt worden. Die vorläufigen Suspendierungen hielten aber dann vor der Disziplinarkommission, betonte er.

Zum Zeitpunkt der Suspendierungen sagte Hutter aus, diese seien am Tag der Hausdurchsuchung im BVT (28. Februar) durch seine Sektion auf Antrag der Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, ausgesprochen worden. Am 12. März wurde außerdem die vorläufige Suspendierung gegen BVT-Direktor Peter Gridling verfügt. Herbert Kickls (FPÖ) Generalsekretär im Innenministerium Peter Goldgruber habe Kardeis mitgeteilt, dass Gridling zu suspendieren sei, dies habe Kardeis ihm weitergegeben.

Bezüglich des Konvoluts mit dem Vorwürfen gegen das BVT sagte Hutter, er wisse nicht, wer dieses verfasst habe. Erstmals gehört habe er davon im Sommer 2017, "als mir mein Ex-Chef (der frühere Kabinettschef des Innenministeriums, Michael, Anm.) Kloibmüller gesagt hat, dass ein anonymes Pamphlet kursiert". Faktisch in die Hände bekommen habe er es aber viel später, nämlich am 12. März 2018, "als es mir die Frau Generaldirektor (Kardeis, Anm.) haptisch gegeben hat". Er habe den Inhalt unverzüglich protokollieren lassen und eine dienstrechtliche Prüfung desselben verfügt.

Thema der Befragung war auch die geplante vorzeitige Pensionierung oder Versetzung von Extremismus-Ermittlerin Sibylle G. in die Sportabteilung. Hutter sagte aus, G. habe sich in einem Schreiben beschwert, etwa darüber, dass sie von Kardeis zur Pensionierung gedrängt worden wäre (Kardeis hatte Ende November im Ausschuss auch eingeräumt, sie habe G. den Gang in die Pension nahegelegt). Um die Vorwürfe zu verifizieren, habe er "die Frau Ministerialrätin am 5. Juni zu einer Einvernahme geladen", so Hutter. Tags darauf habe er auch Kardeis geladen und informiert.

Man habe sich dabei angeschaut, ob tatsächlich versucht worden sei, Frau G. "etwas umzuhängen" oder versucht wurde, sie in die Pension zu drängen oder sie in ihrer dienstlichen Tätigkeit zu beeinträchtigen - etwa indem man ihr Personal verweigere. Auch habe er G. bei der Einvernahme gefragt, ob sie Hilfestellung benötigt und ob sie eine konkrete Gefährdung ihrer Person, ihrer Gesundheit oder eine Gefährdung ihrer Angehörigen befürchtet und ob sie Personenschutz möchte. Sie habe das aber abgelehnt, immerhin sei G. eine "gestandene Polizistin", die sich nicht fürchte. Nach dem Gespräch waren "aus unserer Sicht" die Vorwürfe "auch aus ihrer (G.'s) Sicht ausgeräumt", meinte Hutter. Er sah in dem Gespräch die Klärung der beruflichen Perspektive von G. Man sei auch zur Kenntnis gelangt, dass die Vorwürfe nicht ausreichend waren, um dienstrechtliche Konsequenzen gegen Kardeis einzuleiten.

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