merken
Aufnahme- und Baustopp für Krankenkassen
WIEN. ÖVP und FPÖ haben gestern im Nationalrat eine weitreichende Maßnahme für die Sozialversicherungsträger in das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz hineingepackt.
Alle Sozialversicherungsträger bzw. Krankenkassen und der Hauptverband sollen ihre Bauvorhaben stoppen und dürfen kein Führungspersonal, keine Ärzte und kein Verwaltungspersonal über das Jahr 2019 hinaus mehr aufnehmen.
Die Maßnahme trifft alle Unfallkrankenhäuser, alle Kassenambulatorien und sonstige Einrichtungen der Sozialversicherungsträger. Im Verwaltungsbereich darf es keine Neuaufnahmen geben. Die Novelle sieht zudem vor, dass nur noch Bauvorhaben zulässig sind, die der Instandhaltung und Instandsetzung dienen. Neue Bauvorhaben müssen demnach gestoppt werden.
mehr aus Innenpolitik
Jetzt steht es im Gesetz: Die Regierung traut den eigenen Aufsichtsorganen nicht, weil diese sitzen bei jeder Sitzung eines SV-Trägers und könnten so wie bisher Einspruch erheben.
Der Abänderungsantrag stammt im Übrigen von den Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen.
Ich freue mich schon auf die Erklärung der Hartinger Klein wie das alles mit einem
Zukunftsorientiertem Gesundheitssystem in Einklang zu bringen ist.
Wahrscheinlich so: „Unser Plan sieht eine Verfassungsänderung vor in der man nur einmal im Jahr Krank werden darf bzw. innerhalb eines Jahrzehntes nur einen Unfall erleiden darf.
Dadurch werden Investitionen und der Ärztemangel obsolet.“
Und alle Jünger werden Jubeln, hoffentlich nicht zu laut weil ein Tinnitus in der neuen Verfassung nicht mehr als Erkrankung gilt.
... in das Erwachsenen-Schutzgesetz hineingepackt ...
... ASVG-Änderung ins Arbeitszeit-Gesetz hineinverpackt ...
Wie transparent ist das denn?!
Diese Regierung führt (genauso) hinters Licht und täuscht Transparenz vor.
Verständlich, dass sie Gesetze von vor dem Jahr 2000 in Bausch und Bogen löschen will, denn man kann alles undurchsichtig durcheinander mischen.