Anfechtung: Höchstrichter im Wettlauf mit der Zeit

Von OÖN   10.Juni 2016

Am Tag nach der Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch die FPÖ hat für den Verfassungsgerichtshof der Wettlauf gegen die Zeit begonnen. Im "Vorverfahren" müssten nun bis 17. Juni sämtliche betroffenen Wahlakten, Unterlagen zu Strafanzeigen und Stellungnahmen einlangen, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

Zeit bis 8. Juli

Die Höchstrichter seien bemüht, bis zum 8. Juli, dem Tag der geplanten Angelobung des neuen Bundespräsidenten, eine Entscheidung zu finden. Garantieren könne man das aber angesichts der 150-seitigen Anfechtung nicht, räumte Neuwirth ein.

Sollte die Prüfung länger dauern, müssten die drei Nationalratspräsidenten (Doris Bures, Karl-Heinz Kopf und eben Norbert Hofer, Anm.) am 8. Juli die Amtsgeschäfte von Heinz Fischer übernehmen. Innenminister Wolfgang Sobotka (VP) rechnet dennoch mit einer raschen Entscheidung. "Augenzwinkernd" auch nur die geringsten Verstöße gegen Wahlvorschriften hinzunehmen, sei für ihn "vollkommen undenkbar", sagte Sobotka.

"Im Augenblick nicht nachvollziehen" konnte der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, die zuletzt von FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer präzisierten Zahlen. Der Ex-Justizminister hatte im ORF von 120.000 Wahlkarten gesprochen, die rechtswidrig am Wahlsonntag geöffnet und am Montag in die Auszählung einbezogen worden seien.

Steins Einschränkung in diesem Punkt: Unter bestimmten Umständen seien Vorsortierungen erlaubt. So dürfe die Unterschrift auf der Wahlkarte, wofür es eine eigene Lasche gibt, geprüft werden. Sollte aber tatsächlich vorab ausgezählt und später von Bezirksbehörden ein rechtmäßiges Vorgehen beglaubigt worden sein, "wäre das auch für mich unfassbar", sagte Stein zu einem weiteren FP-Vorwurf.

Verfassungsrechtler wie Heinz Mayer, Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger schätzen die Chancen, dass die FPÖ die von ihr angestrebte Wahlwiederholung erzwingt, als eher gering ein. Einhelliger Tenor: Kommt der VfGH zum Schluss, dass dort und da zu früh ausgezählt wurde, wäre diese Rechtswidrigkeit wohl zu wenig schwerwiegend.