Familienbeihilfe: Rumänien erwägt Klage gegen Österreich

Von nachrichten.at/apa   07.Jänner 2019

Die Kommissionssprecherin erklärte weiter, es handle sich um eine Frage der Diskriminierung. Die Rechte der Kinder seien zu respektieren. Nicht eingehen wollte die Sprecherin darauf, ob sich die Kommission einer Klage Rumäniens anschließen werde. Die EU-Kommission hatte bereits im vergangenen Oktober mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder gedroht.

Die rumänische Regierung erwägt eine Klage, da man es bei der Kürzung der Familienhilfe für in ärmeren Staaten lebende Kinder mit "einem klaren Fall von Diskriminierung" zu tun habe, der gegen sämtliche grundlegenden Werte der EU verstoße, sagte Außenminister Teodor Melescanu am Sonntagabend einem Fernsehsender. In Österreich tätige rumänische Arbeitnehmer würden ihre Steuern und Abgaben ebenso entrichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch, trotzdem würden ihre Kinder nun plötzlich "um bis zu 50 Prozent weniger Beihilfen als bisher" erhalten, so der Außenminister.

Aus diesem Grund prüfe die Regierung in Bukarest nun Möglichkeiten, um diese "Diskriminierung abzuschwächen". Sollte die rumänische Exekutive tatsächlich beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich klagen, so sei er sich ziemlich sicher, dass sein Land dabei "nicht der einzige Kläger" bleiben werde, fügte Melescanu hinzu. Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - die Visegrad-Staaten (V4) Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen, in Rumänien allein sind es rund 14.000. In Zukunft gibt es somit für ein 0- bis zweijähriges Kind, das in Rumänien lebt, nur noch 56,20 Euro österreichische Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro; für 3-9-Jährige sind es nun 60,10 statt 121,90 Euro.

Rumäniens "starker Mann" mit Klage gegen EU-Kommission

Ziel des Schritts ist es offenbar, ein Gutachten der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF, auf dem ein Korruptionsverfahren gegen Dragnea beruht, für nichtig erklären lassen.  Die Klage wurde Mitte Dezember beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingereicht, wie am Sonntagabend bekannt wurde. Die auf der EuGH-Webseite vermerkte Causa "Dragnea vs. Commission" trägt das Aktenzeichen T728/18. Mit der Klage will der wegen Wahlbetrugs verurteilte Spitzenpolitiker die negative Entscheidung der EU-Kommission zu seinem Antrag, das Gutachten der europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde anzufechten, bekämpfen. Zudem bezichtigt Dragnea die OLAF-Fahnder, gegen die Unschuldsvermutung verstoßen zu haben und gegen sein Recht, Klarstellungen zu erhobenen Vorwürfen abzugeben.

Rumänische Rechtsexperten bezeichneten Dragneas Klage am Sonntagabend als "billigen Trick" sowie als "Verzweiflungsakt": Dem PSD-Chef gehe es überhaupt nicht um die EU-Kommission, sondern einzig darum, das OLAF-Gutachten, auf dem das dritte Korruptionsverfahren gegen ihn basiert, "über Umwege" für nichtig erklären zu lassen, da die Frist für Einsprüche dagegen längst abgelaufen ist. Doch sei der EuGH "nicht das PSD-hörige rumänische Verfassungsgericht", sodass Dragneas Klage höchstwahrscheinlich als unzulässig abgelehnt werde, so der Experten-Tenor.

Liviu Dragnea

Bild: PSD-Chef Liviu Dragnea

Gegen den 56-Jährigen hatte die rumänische Antikorruptionsbehörde DNA 2017 strafrechtliche Ermittlungen wegen des dringenden Verdachts auf "Gründung einer kriminellen Gruppe" eingeleitet, die mithilfe des von ihm kontrollierten Bauunternehmens Teldrum EU-geförderte Aufträge an Land gezogen und anschließend durch völlig überteuerte Rechnungen Fördermittelbetrug in großem Stil betrieben haben soll. Die Erkenntnisse der DNA stützen sich dabei maßgeblich auf das OLAF-Gutachten, das der Baufirma Teldrum die Veruntreuung von umgerechnet 20,6 Millionen Euro bescheinigt hatte und das der PSD-Chef nun für nichtig erklärt haben will.