EuGH erleichtert Abschiebung in andere EU-Länder
LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland die Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert. Ein Abschiebeverbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und "extreme materielle Not" drohe. In einem weiteren Urteil beschloss der EuGH außerdem, dass Grenzkontrollen im Schengenraum keine Abschiebe-Haft rechtfertigen würden.
Bisherige Lage: Nach EU-Recht (Dublin-Regelung) ist für einen Flüchtling grundsätzlich das Land zuständig, über den er erstmals in die EU gelangte. Menschenrechtler sehen die Aufenthaltsbedingungen und Lebensverhältnisse für Flüchtlinge in mehreren EU-Staaten aber als kritisch an. Zahlreiche Flüchtlinge in Deutschland machen daher geltend, eine Rückkehr in das Einreiseland sei unzumutbar und daher nun Deutschland für das Asylverfahren zuständig.
Nach den Luxemburger Urteilen ist dies nicht ausgeschlossen, die Hürden hängen aber hoch. Danach ist eine Rückführung in das Einreiseland erst dann unzulässig, wenn dies Flüchtlinge "in eine Lage extremer materieller Not versetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstößt". Mängel im Sozialsystem in einem Land, seien laut demUrteil kein Grund gegen die Abschiebung.
Konkretes Beispiel: Unter anderem geht es um einen Flüchtling aus Gambia. Er kam über das Mittelmeer nach Italien und stellte zunächst dort einen Asylantrag. Seinen später in Deutschland gestellten Asylantrag wiesen die Behörden daher als unzulässig ab. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fragte beim EuGH an, ob eine Rückschiebung zulässig ist, auch wenn dem Mann in Italien Obdachlosigkeit und "ein Leben am Rande der Gesellschaft" drohen.
In weiteren Fällen geht es um staatenlose Palästinenser aus Syrien, die über Bulgarien nach Deutschland kamen, und um einen Tschetschenen, der über Polen einreiste. Der EuGH betonte nun den in der EU geltenden "Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens". Daher sei grundsätzlich davon auszugehen, dass alle EU-Staaten auch für Flüchtlinge die Menschenrechte beachten.
Aufgabe der Gerichte: Dennoch müssten Gerichte aber Hinweisen auf "Funktionsstörungen" in einzelnen EU-Staaten nachgehen. "Schwachstellen verstoßen aber nur dann gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, wenn sie eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen", erklärten die Luxemburger Richter. Der Wunsch nach deutschen Sozialstandards und selbst "große Armut" stünden einer Abschiebung nicht entgegen.
Überschritten sei die Schwelle erst bei einer unmenschlichen "extremen materiellen Not", die es Flüchtlingen nicht erlaube, "ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden".
Fristen: Für die Rückführung in das Einreiseland besteht üblich eine Frist von sechs Monaten. Der EuGH entschied weiter, dass sich dies auf 18 Monate verlängern kann, wenn ein Flüchtling seine Unterkunft verlässt, um sich der Abschiebung zu entziehen.
Schengen-Kontrollen rechtfertigen keine Haft zur Abschiebung
Illegal eingereiste Drittstaatenbürger dürfen nach einem EuGH-Urteil auch dann nicht in Haft genommen werden, wenn das betroffene EU-Land zeitweise Schengen-Kontrollen eingeführt hat. Eine Binnengrenze, an der solche Kontrollen eingeführt wurden, könne einer EU-Außengrenze mit Blick auf die Regeln zur Abschiebung nicht gleichgestellt werden, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.
Hintergrund ist ein Fall aus Frankreich. Dort war 2016 ein Marokkaner, der zuvor bereits ausgewiesen worden war, erneut kurz hinter der spanischen Grenze in einem Fernbus aufgegriffen worden. Wegen des Verdachts auf illegale Einreise wurde Abschiebehaft gegen den Mann angeordnet. Die Entscheidung wurde von nationalen Gerichten jedoch angefochten. Der französische Kassationshof rief den EuGH an.
Abschiebung müsse ohne Haft durchgeführt werden
Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. Österreich, Frankreich, Deutschland und vier andere Staaten kontrollieren derzeit allerdings zumindest Teile ihrer Grenzen. Sie begründen das mit Sicherheitsproblemen, die aus der Flüchtlingskrise 2015/2016 resultierten.
Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die Regeln zur Rückführung von Nicht-EU-Bürgern, die sich illegal in der EU befinden, auch dann gelten, wenn ein Land zeitweise Schengen-Kontrollen eingeführt hat. Danach sollen Abschiebungen in der Regel ohne Haft durchgeführt werden.
Dann darf man wohl aus Österreich gar nicht mehr abschieben, denn wer das Land verlassen muss, fällt aus der Mindestsicherung in finanzielle Not. Aber die Grünen Linken und Sozis werden den Asylos schon helfen
WernerKraus (878)
19.03.2019 15:11 Uhr
da ist SEHR VIEL PLATZ zu Interpretation !!!
VIEL Arbeit für Gerichte .
WernerKraus (878)
19.03.2019 15:11 Uhr
da ist SEHR VIEL PLATZ zu Interpretation !!!
VIEL Arbeit für Gerichte .
Die EU-Länder an den Außengrenzen haben wieder einmal die Arschkarte. Das wird Italien oder Griechenland sehr freuen.
Zumal viele EU-Staaten aktuell einen ordentlichen Außengrenzschutz (Frontex-Aufstockung) verhindert und auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben haben.
So schaut Solaridät imnnerhalb der EU jedenfalls nicht aus.
im Artikel :
Daher sei grundsätzlich davon auszugehen, dass alle EU-Staaten auch für Flüchtlinge die Menschenrechte beachten.
da ist SEHR VIEL PLATZ zu Interpretation !!!
VIEL Arbeit für Gerichte .
primavera13 (2661)
19.03.2019 13:25 Uhr
ja absolut richtig .
Mit Frontex ginge alles viel schneller und die Spanier Sozialisten hätten KEINE Möglichkeiten mehr GEGEN EU RECHT zu stoßen
primavera13
es gibt KEINE Solidarität innerhalb der EU, NUR WENN ES UMS GELD GEHT d.h. ENORMEN SUBVENTIONEN um ihr Leben zu finanzieren . (Ungarn . Polen , usw...)
das sieht man jetzt beim Brexit wo einigen EU Mitglieder ausscheren (Feiglinge ) und NUR ihre Vorteile behalten wollen
das EU Gleichheitsrecht wie es bei der Gründung 1960 in Rom beschlossen wurde ,hat heute KEINE Gültigkeit mehr seit dem die Ex-Ostländer Mitglied wurden. Sie zahlen NICHTS in den gemeinsamen Finanztopf ein ,und bekommen ZUVIEL heraus .
Der WAHRE Grund diese Ex-Russisch dominierten Länder wurde NIE genannt !Sie wurden nur aufgenommen um in die NATO integriert zu werden um dem Warschauerpakt NICHT mehr anzugehören .
Und nun nutzen USA es aus um Raketen gegen RUS aufzustellen !
und Anderen EU idio….schauen zu wie USA ex-Ost Länder militarisiert !!
SCHLIMM ; SCHLIMM ; SEHR SCHLIMM !
primavera13
es gibt KEINE Solidarität innerhalb der EU, NUR WENN ES UMS GELD GEHT d.h. ENORMEN SUBVENTIONEN um ihr Leben zu finanzieren . (Ungarn . Polen , usw...)
das sieht man jetzt beim Brexit wo einigen EU Mitglieder ausscheren (Feiglinge ) und NUR ihre Vorteile behalten wollen
Also, ist dem besten Innenminister der zweiten Republik, für jemand der es immer noch nicht weiß, sein Name ist Kickl, durch den EuGH einmal mehr recht gegeben worden!
Es fehlen dann nur mehr die Sicherheitshaft für alle und die orf-Gebühren... 😜
@penunce: Und was hat dieser deutsche Fall mit Österreich zu tun?
Was hat da der schlechteste Innenminister der zweiten Republik, Pferdeminister, FPÖ-Gaulreiter Kickl damit zu tun?
Ein Abschiebeverbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und "extreme materielle Not" drohe.
Laut linken Freunde haben wir eine unmenschliche Regierung, also sind wir Österreicher wieder fein raus