Asyl wird bei EU-Wahl Thema

Von Monika Graf aus Brüssel   12.Februar 2019

Der Fall des 34-jährigen Türken, der den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben soll, hat eine Debatte um die Asylbestimmungen ausgelöst. Vor allem der Umstand, dass der 34-jährige – er ist in Vorarlberg geboren und aufgewachsen – trotz eines Aufenthaltsverbots nach mehreren Straftaten wieder illegal einreisen und einen Asylantrag stellen konnte, sorgt für Unverständnis und Diskussionen.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) reagierte darauf mit einem Ruf nach einer Verschärfung europäischer Spielregeln. Die FPÖ macht das zum Thema im EU-Wahlkampf: „Die EU-Hintertürchen sind zu schließen!“, lautet ein Slogan in den sozialen Medien. Es müsse möglich sein, straffällige Flüchtlinge leichter abzuschieben und ihnen den Flüchtlingsstatus abzuerkennen.

Othmar Karas, der ÖVP-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, schloss sich der Forderung nach leichteren Abschiebungen für Kriminelle an. Er verwehrt sich aber dagegen, der EU die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben. „Wenn Bundesminister Kickl Änderungen der EU-Gesetze fordert, verschleiert er, dass die EU seit 2016 Änderungen will, dies aber am Streit der Mitgliedsstaaten scheitert.“

In der Tat hat die EU-Kommission bereits 2016 ein Paket mit sieben Gesetzesvorschlägen für eine Reform des Asylwesens vorgelegt. Die Frage, unter welchen Umständen einem Flüchtling  oder Drittstaatenangehörigen der Asyl- oder Aufenthaltsstatus aberkannt oder von vornherein verweigert werden kann, ist Teil dieses Pakets.

Schon bisher gilt in der EU, dass jemand, der ein Kriegsverbrechen oder eine schwere Straftat begangen hat oder eine „Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit“ darstellt, vom Schutz ausgeschlossen ist. Mit der neuen Anerkennungsverordnung sollen weitere Ausschließungsgründe hinzukommen: für Menschen, die wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden oder  sich den Flüchtlingsstatus erschlichen haben.

Die EU-Staaten haben sich aber nicht auf das neue Asylpaket einigen können. Darauf angesprochen meint Harald Vilimsky, der FPÖ-Spitzenkandidat für die EU-Wahl: „Ich bin Pragmatiker.“ Wenn auf EU-Ebene keine Einigung möglich sei, brauche es eine andere Lösung. „Das ist ein drückendes Thema“. „Man kann heute abschieben“, kontert Karas. Weder die Menschenrechtskonvention noch die Genfer Flüchtlingskonvention verböten  die Ausweisung von Verbrechern.

Die Flüchtlingskonvention verbietet zwar die Auslieferung eines Asylsuchenden an ein Land, in dem ihm der Tod droht. Sie schränkt aber in Artikel 33 ein: Darauf könne sich nicht berufen, wer „eine Gefahr  für die Allgemeinheit (...) bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“