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Google wehrt sich gegen Milliardenstrafe der EU

Von nachrichten.at/apa, 18. Juli 2018, 12:40 Uhr
Bild: REUTERS

BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat den US-Internetkonzern Google wegen seines mobilen Betriebssystems Android am Mittwoch zu einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 4,34 Mrd. Euro verurteilt. Google will die Entscheidung anfechten.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begründete am Mittwoch in Brüssel die Entscheidung damit, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Dies sei "sehr schwerwiegendes illegales Verhalten".

Google müsse dieses Verhalten innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, sonst drohe ein Zwangsgeld von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes des Google-Mutterkonzerns Alphabet. Die weiteren Zahlungen könnten rund 15 Millionen Euro pro Tag erreichen - auch rückwirkend, sagte Vestager.

Google legt Berufung ein

Der US-Internetkonzern will die Entscheidung indes anfechten. Google hat bereits auf die Entscheidung reagiert: "Android hat die Auswahl für alle vergrößert, nicht verkleinert. Ein dynamisches Ökosystem, ein hohes Innovationstempo und niedrige Preise sind klassische Merkmale eines starken Wettbewerbs. Wir werden gegen die Entscheidung der Kommission Berufung einlegen", teilte ein Sprecher mit.

Google-Chef Sundar Pichai betonte in einem ersten Statement, dass die Entscheidung der EU-Kommission nicht berücksichtige, dass Android-Telefone mit dem Apple-Betriebssystem iOS in Konkurrenz stünden. Auch lasse das Urteil außer Acht, dass es Tausende Telefonhersteller und Netzwerkoperatoren gebe, die mit Android arbeiteten, und es Millionen von Programmieren gebe, die Android Apps produzieren würden, so Pichai.

"Wenn wir uns die Höhe der Strafe anschauen, dann liegt sie im Rahmen der bisherigen Strafen", betonte Vestager. Die Summe von 4,34 Mrd. Euro sei entsprechend den EU-Richtlinien festgelegt worden, so Vestager. Diese würden sich an der Dauer der Vertragsverletzung, deren Schwere und dem damit erzielten Profit orientieren. Google beherrsche den Android-Markt seit 2011, und die Gewinne seien seitdem immer gestiegen, sagte sie.

EU-Bürger sollen von Geld profitieren

"Wir wollen, dass Google sein Verhalten ändert, das illegal ist." Google müsse sich an die Marktregeln halten, so die Wettbewerbskommissarin. "Man kann eine Strafe verhängen, wenn jemand etwas falsch gemacht hat, nicht wenn man das Geld braucht", betonte sie. Wenn der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewonnen werde, wovon sie ausgehe, fließe das Geld an die EU-Mitgliedsstaaten und komme so den europäischen Bürgern zu.

Im vergangenen Jahr erhielt das US-Unternehmen schon eine Geldstrafe von gut 2,4 Mrd. Euro aus dem Verfahren um die Shopping-Suche. Das war die bisher höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst "AdSense for Search", bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können.

Android wird als Betriebssystem auf Handys und mobilen Geräten wie Tablets eingesetzt. Google stellt das Betriebssystem Geräteherstellern kostenlos zur Verfügung. Vestager kritisierte, dass Google darauf gedrängt habe, ganze Gruppen von Google-Programmen und Apps vorzuinstallieren. Zudem soll Google die Hersteller daran hindern, Smartphones mit anderen Betriebssystemen zu vertreiben. Immer wenn es eine kleine Änderung gegeben habe, hätten die anderen Hersteller vollkommen das Recht verloren, Android zu verwenden. Das zeige, dass das Betriebssystem nicht offen für alle wäre, betonte Vestager.

Google: Deshalb ist die Bündelung nötig

Die Vorinstallation von Google als Standard-Suchmaschine sorge dafür, dass die Verbraucher sie auch benutzten, statt sich ein Konkurrenzprodukt herunterzuladen, so Vestager weiter. So seien mehr als 95 Prozent der Suchanfragen auf Android-Geräten 2016 über Google gestellt worden. "Die große Mehrheit der Nutzer nimmt, was mit dem Gerät kommt." Google argumentierte, die Bündelung mehrerer Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Unterdessen begrüßten österreichische EU-Abgeordnete die Entscheidung der Kommission. ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas sieht aber weiteren Handlungsbedarf bei anderen Internetkonzernen. "Wir brauchen eine faire Besteuerung der Digitalwirtschaft, eine Offenlegung der Algorithmen von Facebook und Co und eine wettbewerbsrechtliche Prüfung der Marktmacht, nicht nur von Google", so Karas.

SPÖ-Delegationsleiterin Evelyn Regner, sieht in der heute verkündeten Wettbewerbsstrafe gegen Google ein wichtiges Signal, "empfindliche Geldstrafen allein werden das Problem nicht lösen", betonte sie. "Es ist die Aufgabe der Politik, Google, Facebook, Amazon und Co durch strenge Regulierung ihre Grenzen aufzuzeigen."

Michel Reimon, Co-Delegationsleiter der Grünen, kritisierte, dass die Kommission für die Urteile gegen Google je sieben und drei Jahre gebraucht haben. Die Rekord-Strafen seien gut und richtig, die Verfahren dauerten zu lange. "Mehr denn je brauchen wir ein zeitgemäßes digitales Wettbewerbsrecht."

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26  Kommentare
26  Kommentare
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WernerKraus (938 Kommentare)
am 18.07.2018 16:37

Google sollte mal für 1 Woche Europa den Zugriff verweigern.

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am 18.07.2018 17:14

1 Woche? Ein Tag reicht völlig, die digital illiterates haben keine Ahnung was los ist

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Coolrunnings (2.006 Kommentare)
am 18.07.2018 21:32

Dann würde nicht nur der Vorsitzende ins schwanken kommen,denn dann schwankt und strauchelt ganz Europa...lächerlich die ganze politische motivierte Aktion.

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am 18.07.2018 15:26

Strafe für milliardenteure Programme, kostenlos zur Verfügung gestellt, die keiner verwenden muss, die deaktiviert/deinstalliert werden können und die für jeden Anwender nützlich sind??
Da haben wohl ein paar Spitzenbeamte zu tief ins Glas geschaut

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am 18.07.2018 16:09

Das zeigen's uns gaach, wie sie den ganzen unnötigen Schrott von Apps, die bei Auslieferung vorinsalliert sind "einfach" wieder los werden.
Ich habe eher den Eindruck, sie habe zwar eine Meinung, aber keine Ahnung!

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am 18.07.2018 17:06

Google hat nur Nützliches wie Navi, Mail, Kalender, Cloud etc.
Wer damit nicht glücklich ist kann Microsoft, Amazon oder 2 Mio. andere Programme installieren.
Nicht benötigte Apps (von Telefonherstellern oder Netzbetreibern) sind mit 2 Clicks weg. Meine 7 jährige Tochter hat damit kein Problem.

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Coolrunnings (2.006 Kommentare)
am 18.07.2018 21:27

Tja, der werte User Cinghiale dürfte selbst nur Meinungen,aber keine Ahnung haben. Was soll an der Entfernung von vorinstallierten Apps so schwierig sein?

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am 19.07.2018 00:03

Kongress der Ahnungslosen hier - wenn sie den Unterschied zwischen "deaktivieren" und "löschen" (=physisch entferne) nicht kennen, wie es scheint, brauchen wir nicht weiterzudiskutieren!

Träumen sie weiter ... !

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Flachmann (7.155 Kommentare)
am 18.07.2018 17:03

Nach Vorbild des Herrn Chef!

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am 18.07.2018 15:12

Die Milliarden werden nicht fließen, denn Google wird den EU-Kasperln was husten!

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am 18.07.2018 16:11

Scheint sie ja sehr zu freuen ... der Treff der blauen Trolle findet aber heute woanders statt!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 18.07.2018 13:25

gut so , es tut sich was !

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bernhardb. (1.696 Kommentare)
am 18.07.2018 13:07

Gewinn 2014 rund 14 Mrd. Dollar. Sie werdens verschmerzen. Genau wie Volkswagen die 1 Mrd. Strafzahlung. Und: Strafen sind Betriebsausgabe und steuerlich absetzbar.

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M44live (3.838 Kommentare)
am 18.07.2018 13:30

in Österreiche wäre die Strafe gem. § 12/1/4/a KStG zumindest mal nicht abzugsfähig.

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spoe (13.493 Kommentare)
am 18.07.2018 13:35

Nein, gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 idF des AbgÄG 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, sind Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der Europäischen Union verhängt werden, nicht abzugsfähig.

Das ist meines Wissens nach in der gesamten EU so gefordert.

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M44live (3.838 Kommentare)
am 18.07.2018 13:37

EStG hilft dir aber bei einer Kapitalgesellschaft relativ wenig zwinkern

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spoe (13.493 Kommentare)
am 18.07.2018 13:55

Ja, das stiehmt.

Wobei es sinngemäß auch für Kapitalgesellschaften gilt, § 12 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 regelt die Gleichsetzung der Aufwendungen der natürlichen Personen, also dass es keine Verbesserung geben darf, wenn eine natürliche Person in eine Kapitalgesellschaft "flüchtet".

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bernhardb. (1.696 Kommentare)
am 18.07.2018 14:39

Ok. Danke. Falsches Wissen meinerseits. zwinkern

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vjeverica (4.297 Kommentare)
am 18.07.2018 12:22

aha - und was ist wenn die nicht bezahlen und der EU den Stinkefinger zeigen. WAS tut die EU dann? zwinkern

Und - falls die tatsächlich bezahlen sollten, wo fließt da Geld dann hin? Abschiedsgeschenk für GB? Oder in sonstigen dubiosen Kanälen dann nicht mehr auffindbar? *g*

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istof74 (14 Kommentare)
am 18.07.2018 12:06

Und was passiert mit dem Strafgeld? Wohin fließen diese 4,3 Mrd. Euro?

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bernhardb. (1.696 Kommentare)
am 18.07.2018 12:51

Stimmt. Das ist die Frage. Was würde mit diesen 4,3 Mrd. passieren. Zum Vergleich: Österreichs jährlicher Nettobeitrag an die EU beträgt rund 0,6 Mrd.

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jago (57.723 Kommentare)
am 18.07.2018 11:50

Die Google-Programmierer können womöglich billiger uns EU-Anwender mit Hindernissen bestrafen oder die europäischen Landkarten schwärzen.

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am 18.07.2018 16:14

Und warum sollten sie das? Persönlich Rache - wofür?

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42469 (1 Kommentare)
am 18.07.2018 11:25

Das Geld wird doch sicher unter den Bürgern aufgeteilt oder etwa Wein gebunkert?

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jago (57.723 Kommentare)
am 18.07.2018 11:51

Die Regierenden leben abgehoben in ihrer Welt - aber die Medien sind glücklich wie Kinder über eine Pressekonferenz.

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am 18.07.2018 16:18

Champagner - nicht Wein, damit die Rechten wieder was ordentliches zu saufen haben. Siehe Front Nationale und Gesinnungsbrüder.

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