Grünes Licht für Auslieferung von Puigdemont

12.Juli 2018

Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder sei zulässig, erklärte das Gericht am Donnerstag in Schleswig. Eine Auslieferung wegen Rebellion sei aber unzulässig. 

Damit kann die spanische Justiz dem Separatistenführer keinen Prozess wegen des politisch bedeutsamen Tatbestandes der Rebellion machen. Nach einer ähnlichen Entscheidung der belgischen Justiz hatte Madrid einen ersten Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont zurückgezogen. 

Puigdemont bleibt nach der Entscheidung zunächst auf freiem Fuß, die Auslieferung muss noch vom zuständigen Generalstaatsanwalt bewilligt werden.

Puigdemont nach Gerichtsentscheid: "Wir kämpfen bis zum Ende"

Nach dem deutschen Gerichtsentscheid zu einer Auslieferung an Spanien hat sich der katalanische Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont kämpferisch gezeigt. "Wir kämpfen bis zum Ende", erklärte der in Deutschland ansässige Puigdemont am Donnerstag im Kurzbotschaftendienst Twitter.

Er begrüßte dabei, dass das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion für unzulässig erklärte und nur den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder als Auslieferungsgrund gelten ließ.