Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Tücken des Eigentümer-Registers

Von Robert Stammler, 01. Juni 2018, 00:04 Uhr
Tücken des Eigentümer-Registers
Die Online-Registrierung ist laut Praktikern leider kein Spaziergang. Bild: colourbox.de

LINZ. Verschoben: Wegen massiver EDV-Probleme hat das Finanzministerium die Meldefrist für "wirtschaftliche Eigentümer" bis 16. August verlängert.

Ein Sanatorium steht vor der Schließung und ein Immobilienmakler interessiert sich für die Eigentumsverhältnisse bei dem Grundstück. Ein Blick ins Grundbuch zeigt, dass die Liegenschaft einer Beteiligungs-GmbH & Co. KG gehört. Das Firmenbuch ist zur Aufklärung nicht wirklich hilfreich, denn die Gesellschafter sind andere Firmen, die wiederum von weiteren Gesellschaften gehalten werden.

Aber welchen "natürlichen Personen", also Menschen, gehört ein Unternehmen wirklich, wer übt Kontrolle aus? Aufgrund der EU-Geldwäsche-Richtlinie hat der Gesetzgeber das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) geschaffen. Ziel ist, Geldwäscherei und Terrorfinanzierung einen Riegel vorzuschieben.

Die wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktiengesellschaft oder GmbH sind etwa alle Menschen, die mehr als 25 Prozent Anteile haben. Komplizierter wird es, wenn mehrere Personen Anteile von weniger als 25 Prozent halten. "Dann gilt der Vorstand einer AG als der wirtschaftliche Eigentümer", sagt die Linzer Rechtsanwältin Eva Huber-Stockinger von der Kanzlei Huber und Partner. Die auf Unternehmensrecht spezialisierte Juristin betreut Mandanten, die die Meldepflichten in diesem Registergesetz betreffen. Die Registrierung ist ausschließlich online auf dem Unternehmensserviceportal des Finanzministeriums möglich. Und dort beginnt das Suchrätsel bereits mit der Frage, wo man überhaupt hinklicken muss, um die Daten "einmelden" zu können.

"Wie das Gesetz selbst ist auch das Computersystem kompliziert und kaum benutzerfreundlich", sagt die Anwältin. Was die Einhaltung der Fristen erschwert. Seit 2. Mai ist das Register offen für Eintragungen, ab heute, 1. Juni, hätte allen Verpflichteten bereits eine Finanzstrafe von bis zu 5000 Euro gedroht, wären die Daten bis dahin nicht eingegeben worden. Es drohen zudem Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro, wenn Meldepflichten vorsätzlich verletzt werden, und bis zu 100.000 Euro bei Fahrlässigkeit.

"Längere Reaktionszeiten"

"Leider ist das Computersystem Mitte Mai zusammengebrochen", sagt Anwältin Huber-Stockinger. Das bestätigt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. Das Info-Schreiben der Behörde habe zu einer "intensiven Nutzung" des Online-Anmeldesystems geführt, so seien "längere Reaktionszeiten" eingetreten. Die Frist für die Meldepflicht sei daher auf 16. August verschoben worden, teilt der Sprecher mit. "Wir sind in der Kanzlei schwitzend vor dem PC gesessen, es war viel Arbeit, die gegenüber den Mandanten nur schwer rechtfertigbar ist. Wir konnten einen Gutteil des Zeitaufwandes gar nicht verrechnen", sagt Huber-Stockinger.

 

Der "wirtschaftliche Eigentümer"

Registrierung: Alle gesetzlich angeführten Rechtsträger müssen ihre „wirtschaftlichen Eigentümer“ in das zentrale Register beim Finanzministerium eintragen lassen. Die Pflicht trifft die jeweils für den Rechtsträger verantwortlichen Vertreter. Auch (Privat-)Stiftungen und Trusts im Inland sind von dieser Pflicht betroffen.

Ausnahmen: Befreit von der Offenlegung sind Rechtsträger, deren wirtschaftliche Eigentümer ohnehin im Firmenbuch aufscheinen, etwa Einzelunternehmer. Auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind ausgenommen, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind und keine Treuhandverhältnisse offenzulegen sind.

 

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 01.06.2018 09:09

Auch unser Steuerberater hatte anfangs mit massiven Problemen/Abstürzen und damit Zeitaufwand zu kämpfen.
Im Endeffekt waren wenig Daten einzutragen, die bereits auch das Firmenbuch ausgespuckt hätte.
Eine Unterlassung der (rechtzeitigen) Eintragung ins WIEReg hätte aber drakonische Geldstrafen auslösen können.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen