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Stoppschild ignoriert: VwGH sprach Machtwort

05. Oktober 2018, 05:00 Uhr

WIEN. Das Höchstgericht beendete die Verwaltungsposse um einen Wiener, der an einer Kreuzung ein Stoppschild missachtet hatte.

Ein Stoppschild zu missachten und ohne anzuhalten einfach über die Kreuzung zu fahren, ist kein geringfügiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern strafbar. Diese banal klingende Entscheidung musste kürzlich der Verwaltungsgerichtshof im skurrilen Fall eines Wiener Verkehrssünders treffen.

Der Autofahrer war zwar von der Polizei bestraft worden, hatte aber noch in erster Instanz vom Wiener Landesverwaltungsgericht Recht bekommen und brauchte vorerst nichts zahlen – mit der Begründung, es habe sich ja um keine "besonders gefährliche Kreuzung" gehandelt.

Der Verwaltungsgerichtshof gab allerdings der Beschwerde ("Revision") der Polizei statt und hob die Entscheidung der unteren Instanz auf: Ein Halteschild diene der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr und sei daher "von erheblicher Bedeutung". Der Autofahrer muss die Strafe nun bezahlen.

100 Euro Geldstrafe

Der Autolenker fuhr im Vorjahr in die Kreuzung ein und bog links ab ohne stehenzubleiben, obwohl sich dort – "deutlich sichtbar aufgestellt", wie das Höchstgericht betont – ein Stoppschild befindet. Wegen dieser Übertretung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bekam der Lenker von der Wiener Polizei eine Geldstrafe von 100 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 22 Stunden) aufgebrummt. Doch der Lenker erhob ein Rechtsmittel und das Landesverwaltungsgericht stellte das Strafverfahren gegen den Verkehrssünder ein. Die Kreuzung sei "nicht besonders gefährlich", so das Landesverwaltungsgericht. Dies habe ein "zehnminütiger Lokalaugenschein" gezeigt.

Die Höchstrichter rügten in ihrer Entscheidung, dass das erstinstanzliche Gericht weder Datum noch Uhrzeit der Kreuzungsbesichtigung dokumentiert habe und hob das Urteil "wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts" auf. Keinesfalls sei die Missachtung der Haltetafel ein "geringes" Vergehen. "Die Beachtung des Stoppschildes gehört zu den wichtigsten Grundregeln des Straßenverkehrs und ist von jedem Kraftfahrer unter allen Umständen zu beachten", so der Verwaltungsgerichtshof. (staro)

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26  Kommentare
26  Kommentare
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PomfiNebra (4 Kommentare)
am 07.10.2018 23:33

An einer STOP-Tafel anhalten zu müssen obwohl kein anderes Fahrzeug sich nähert ist genau so sinnentleert wie in der Nacht um 2 Uhr vor einer roten Ampel stehen bleiben zu müssen obwohl man das einzige Fahrzeug weit und breit ist.

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spoe (13.496 Kommentare)
am 17.10.2018 16:46

Du hast hoffentlich keinen gültigen Führerschein und kein Fahrzeug.

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franziwagner (35 Kommentare)
am 05.10.2018 23:40

Ich finde eine Stopptafel schon sinnvoll. Mancher sieht 10 Autos sehr wohl und bleibt stehen, aber ein Motorrad wird dann in der Eile übersehen. Auch bei unbeschrankten Bahnübergängen wird oft der herankommende Zug übersehen.
Ein Mensch ist nicht in der Lage, 100-prozentig zu kontrollieren. Daher komnmen die vielen Vorrangverletzungen.

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spoe (13.496 Kommentare)
am 17.10.2018 16:48

So ist es, eine Stopptafel steht vorwiegend dort, wo der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer stehen bleiben muss, um genau diese Situation zu erfassen.

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( Kommentare)
am 05.10.2018 13:17

Schade, dass man ihm die Gerichtskosten nicht aufbrummen kann.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 05.10.2018 13:16

Es gehört nicht zu den Kompetenzen des VwGH, ein sachlich nicht gerechtfertigtes Stopschild zu entfernen.

Die zuständige Behörde sollte das aber sehr wohl machen - nach entsprechender Prüfung.

Sachlich nicht gerechtfertigt aufgestellte Stopschilder schädigen das gebotene Grundvertrauen in die Regeln der öffentlichen Verkehrssicherheit.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 05.10.2018 15:00

Autofahrer sagen GARANTIERT
zu jedem Schild,
zu jeder Regel,
zu jeder Bodenmarkierung,
zu jeder Radarkamera:

„nicht gerechtfertigt“.

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 05.10.2018 12:19

Die Stop(p)-Tafel kommt aus den USA und hat dort eine ganz andere Bedeutung. Mit 4 (!) Stop-Tafeln abgesicherte Kreuzungen bedeutet, dass jeder anzuhalten und nach dem Eintreffen auf der Kreuzung weiter fahren darf.
Bei uns meint man, damit 2 Kategorien von "Vorrang geben" zu schaffen, ein bisschen und schon wirklich. Und das ist Blödsinn. Wer eine "negativen Vorrangtafel" missachtet und andere gefährdet/behindert, tut das auch bei der "Stopp-Tafel".
Dann kommt man auf übersichtliche Kreuzungen, wo die Stopp-Tafel deshalb aufgestellt wurde, weil dort ein Rowdy die
Vorrang-geben-Tafel missachtet und einen Unfall verursacht hatte, statt dem Rowdy den Führerschein für ein halbes Jahr zu entziehen. Typisches Beispiel: In Wels von der Schafwiesenstraße kommend nach Norden, die Linzer-Straße querend. Die dort aufgestellt Stopptafel stellt nichts dar als Amtsmissbrauch! Zum Abcashen!

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betterthantherest (33.933 Kommentare)
am 05.10.2018 12:06

Fazit: der Polizist war nicht fähig, den Strafzettel formell richtig auszufüllen.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 05.10.2018 13:17

Studier bitte nicht Jus.

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Joob (1.350 Kommentare)
am 05.10.2018 11:28

Manchmal fragt man sich schon warum eine Stopptafel steht, wenn man schön in den Querverkehr einsehen kann. Gleiches gilt auch für so manche Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Baustellen bei denen keine Behinderung ist.
Ich keine ein Autobahnabfahrt, da sieht man links und rechts ca. 500 Meter ! Warum soll ich da stehen bleiben, wenn keiner kommt ? Nur um die Umwelt mehr zu verschmutzen??

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glingo (4.970 Kommentare)
am 05.10.2018 12:06

Ich frage mich warum dann so viele Unfälle passieren?
Ein Bekannter hat einen Zug an einem nicht Beschrankten Bahnübergang nicht gesehen obwohl links und rechts bis zu 800m freie Sicht ist Stoppschild überfahren und jetzt grüßt er von oben.
Sich an Masen zu glauben man weiß alles Besser und weiß wo Stoppschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen hingehören finde ich schon dreist!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 05.10.2018 13:24

Das Um und Auf für die Aufstellung eines Stoppschildes muss eine potentiell unmittelbare Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Verkehrsteilnehmern im Falle des In-Einem-Zug-Einfahrens in die Kreuzung sein.

Immerhin gibt es auch ein Vorrang-Geben-Schild.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 05.10.2018 15:15

Weil dann auch Manche nicht stehenbleiben, wo es sehr wohl erforderlich wäre! "Das geht sich locker noch aus..."
Und das hat nichts mit der Sichtweite vor Ort zu tun, oder soll es erst krachen, damit eine Stopptafel kommt?

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tomlet (451 Kommentare)
am 05.10.2018 10:01

für mich völlig unverständlich der Spruch in erster Instanz, das probier mal bei der Führerscheinprüfung grinsen

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 05.10.2018 08:44

richtig so!

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 05.10.2018 08:14

einfach unglaublich
geht der wiener jetzt wenigstens noch zum volksanwalt?

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 05.10.2018 08:11

Zum Einen würde es helfen Stop Tafeln und auch andere Verkehrszeichen nur dort aufzustellen wo es auch Sinn macht. Gerade vor kurzem bei einer Tunneldurchfahrt ein "eingeblendetes" 60 km Schild mir Überholverbot gesehen obwohl im gesamten Tunnel weder eine Behinderung noch sonst irgend etwas war. Da braucht man sich nicht zu wundern wenn dann Verkehrszeichen missachtet werden. Zum Anderen gehört gesagt, man kann sonst nirgends um diese sehr geringe Summe so viele Arbeitsplätze schaffen, bzw. Leute beschäftigen zwinkern.

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holcmichl (224 Kommentare)
am 05.10.2018 08:10

Mit was sich alles das Gericht beschäftigt, beschäftigen muss. .

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dondeloro (352 Kommentare)
am 05.10.2018 08:05

Es ist leider schon ein gängiges Sittenbild, dass geltende Verkehrsvorschriften immer öfter als "Empfehlung" verstanden - und wie man sieht, auch teilweise mit gerichtlicher Billigung - werden.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 05.10.2018 07:05

Richtige Entscheidung!

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 05.10.2018 06:55

der "Sünder" hat nicht umsonst Einspruch erhoben, sondern sicher gewusst, wer seine Beschwerde behandeln würde. Ist auch gelungen diese Korruption durchzuziehen - nur hat er nicht mit einem Einspruch in höherer Instanz wewgen dieser Bagatelle gerechnet.

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 05.10.2018 06:36

Wenn die Kreuzung nicht gefährliches-er, hätten sie ein „Querverkehr hat Vorrang“ aufgestellt. Die Richter in Österreich werden auch immer trottelhafter.

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jago (57.723 Kommentare)
am 05.10.2018 08:38

Das dürfte eher Wiener heißen, nicht Österreicher...

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Hadmar1803 (64 Kommentare)
am 05.10.2018 10:26

Ich denke, nicht die Richter sind die Trotteln, sondern diejenigen, die sie dafür halten.

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AlfredMerkur (727 Kommentare)
am 05.10.2018 06:09

Das nächste sind dann vielleicht die roten Ampeln.

Ich bin einfach gefahren, war eine nicht gefährliche Kreuzung und es ist eh niemand gekommenen

😁

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