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Soll ich mein Haus "überschreiben"?

Von Konstantin Haas, 02. November 2018, 00:04 Uhr
 Soll ich mein Haus "überschreiben"?
Bild: Fotostudio Meister Eder

Der Pflegeregress ist abgeschafft. Damit ist ein gewichtiger Grund entfallen, das Haus auf die Kinder zu "überschreiben".

Der Gedanke, das eigene Haus einfach so zu überschreiben und in Zukunft in seinen eigenen vier Wänden nur noch ein "Wohnrecht" zu haben, ist für viele auch sehr befremdlich. Dennoch lohnt es sich, zumindest darüber nachzudenken.

In den vergangenen Jahren ist es zu einem deutlichen Anstieg von Sachwalterschaften gekommen. Ein solcher Verlust der Geschäftsfähigkeit des Hauseigentümers kann für das Haus dramatische Folgen haben: Notwendige Sanierungsmaßnahmen werden nicht mehr (rechtzeitig) durchgeführt, wodurch die Substanz des Hauses nachhaltig zerstört wird. Der neuerdings als "Erwachsenenvertreter" bezeichnete Sachwalter muss bei jeder geplanten Sanierungsmaßnahme dem Gericht die Notwendigkeit darlegen, damit dieses seine Zustimmung gibt. Nicht selten braucht es teure Gutachten, um dem Gericht die Notwendigkeit von Sanierungen darlegen zu können. Besonders problematisch ist die Situation, wenn der Hauseigentümer in einem Pflegeheim untergebracht ist. In diesem Fall stellt sich die Frage, inwieweit die Sanierungsmaßnahmen für den Hauseigentümer überhaupt noch nützlich sind.

Gerade bei Familien mit mehreren potentiellen Erbberechtigten ist zu erwarten, dass sich auch unter den eigenen Kindern und Verwandten keiner findet, der zu Lebzeiten eines nicht mehr geschäftsfähigen Hauseigentümers die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführt oder in Auftrag gibt.

Solange die Hausübergabe nicht erfolgt ist, kann sich keiner der potentiellen Erben sicher sein, das Haus nach Ableben des Hauseigentümers auch tatsächlich zu bekommen. Zu groß ist die Gefahr, dass das Haus plötzlich jemand anderem zufällt und folglich die übernommenen Kosten und Mühen umsonst wären. Gerade innerhalb einer Familie kann diese Situation für alle Beteiligten sehr belastend sein. Dagegen sorgt die rechtzeitige Hausübergabe aus meiner Erfahrung dafür, dass der Übernehmer nicht nur die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführt, sondern auch in die Verbesserung und Verschönerung des Hauses investiert.

Auch der Übergeber profitiert

Der Übernehmer hat nämlich aufgrund der erfolgten Übergabe die Gewissheit, dass er in sein Eigentum investiert. Von diesen Investitionen profitiert auch der im Haus lebende Übergeber. Es kommt also zu einer Win-win-Situation: Sowohl Übernehmer als auch Übergeber können von einer rechtzeitigen Hausübergabe profitieren!

Das Gegenargument, der Übergeber sei ab erfolgter Übergabe völlig entrechtet und müsse froh sein, wenn er vom Übernehmer nicht aus dem Haus "geworfen" wird, lässt sich wie folgt entkräften: Ein ins Grundbuch eingetragenes lebenslanges "Wohnungsgebrauchsrecht" sichert das Wohnrecht des Übergebers.

Es lässt sich vereinbaren, dass die Umsetzung von Baumaßnahmen von der Zustimmung des Übergebers abhängig ist. Damit sich auch die Eigentumsverhältnisse nicht weiter ändern, hat sich der Übernehmer zu verpflichten, die Liegenschaft bis zum Ableben des Übergebers weder zu veräußern noch zu belasten.

Eine rechtzeitige Übergabe – so schwer sie auch fällt – sichert Sie selbst, das Haus und die Kinder ab, und Familienstreitigkeiten werden häufig im Keim erstickt.

 

Konstantin Haas ist Rechtsanwalt in Leonding

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