Haftungsfragen: "Entscheidungen dazu gibt es kaum"

Von OÖN   08.Jänner 2016

OÖN: Was halten Sie von den Plänen der Linzer Universität, einen Tor Exit-Node zu betreiben?

Burgstaller: Die Sache ist aus juristischer Sicht ziemlich unsicher, weil es kaum Entscheidungen dazu gibt. Rein strafrechtlich dürfte die Sache aber in Ordnung sein. Zivilrechtlich sieht das anders aus. Da könnte die Uni Linz Probleme bekommen. Etwa beim Urheberrecht könnte die Uni haften, weil Verstöße dagegen verschuldensunabhängig sind.

Die Strafverfolgung wird dadurch behindert. Ist das nicht problematisch, wenn ausgerechnet eine Universität so etwas macht?

Aus ethischen Gründen ist das schon problematisch. Über einen derartigen Server können auch Dinge laufen, die strafrechtlich relevant sind. Umgekehrt natürlich ermöglicht der Tor Exit-Node die Nutzung des Internets in Ländern, wo die Meinungsäußerungsfreiheit nicht gewährleistet ist. Man muss das eben abwägen.

Unabhängig von diesem Experiment: Ist die Privatsphäre im Internet – so sie denn gewollt ist – Ihrer Meinung nach ausreichend gewährleistet?

Ich würde sagen schon. Die Persönlichkeitsrechte sind im ABGB gut verankert. Auch das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten sehe ich sowohl on- als auch offline ausreichend geschützt. Die Durchsetzung dieses Schutzes ist freilich oft ein Problem, das gilt aber auch offline.