"Es ist keine krasse Fehlbeurteilung unterlaufen"

Von OÖN   06.Oktober 2017

Der OGH habe in der Sache nicht entschieden, sondern nur festgestellt, dass dem Oberlandesgericht, wie es im OGH-Urteil wörtlich lautet, "keine krasse Fehlbeurteilung unterlaufen" sei und der Fall keine wesentliche Rechtsfrage aufwerfe.

Von einem Einzelfall spricht auch der Grazer Rechtsanwalt Stefan Benda, der die Fünfjährige rechtlich vertreten hat. Das verunglückte Mädchen habe die Kindergärtnerin noch ausdrücklich gefragt, ob es die Hängebank herunterrutschen dürfe, bevor sich die Pädagogin dem anderen Kind zuwandte. "Das war ein Fehler, dass sie das Rutschen in ihrer Abwesenheit erlaubt hat. Ich denke, dass kein Kindergartenkind fettleibig wird, wenn es ein, zwei Minuten auf die Aufsichtsperson warten muss." Der Armbruch sei bereits die dritte Verletzung des Mädchens in dem Kindergarten innerhalb von zwei Jahren gewesen.