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Höchstrichter und die Wahlanfechtung: Frankenmarkt war der Sündenfall

17. Juni 2016 00:04 Uhr
Gerhart Holzinger (Mitte), Präsident des Verfassungsgerichtshofes, wird mit 13 Kollegen die Zeugen vernehmen. Bis 8. Juli soll eine Entscheidung fallen.   Bild: APA

WIEN. Störfaktoren. Bei der Stichwahl am 22. Mai gab es offenbar Gesetzesverstöße. Die Verfassungsrichter legten bereits nach der Gemeinderatswahl 1985 in Frankenmarkt fest, welche Folgen solche Fehler haben.

Meteorologisch war Frankenmarkt der Vorreiter: 2004 wurde in der Hausruckviertler Marktgemeinde die erste Wetterstation des ORF eröffnet. Auch rechtspolitisch war der Ort ein Wegbereiter. Am 2. Oktober 1986 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Gemeinderatswahl vom 6. Oktober 1985 teilweise zu wiederholen ist. Die Höchstrichter gaben einem SP-Einspruch mit der Begründung statt, eine unbefugte Person habe Zugriff auf Stimmzettel gehabt. Auf diese Judikatur verweisen heute