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Unter uns: Politiker zählen einfach mehr

31. Mai 2011, 00:04 Uhr

Nach dem Unfalltod von Jörg Haider war es für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt klar: Die Leiche des Landeshauptmannes wird obduziert, obwohl sich Haider alleine im Fahrzeug befunden hatte.

Nach dem Unfalltod von Jörg Haider war es für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt klar: Die Leiche des Landeshauptmannes wird obduziert, obwohl sich Haider alleine im Fahrzeug befunden hatte.

Am vergangenen Sonntag starben der Linzer Sänger RIK und ein 41-Jähriger bei einem Frontal-Crash auf einer Landesstraße in Oberösterreich. Der Unterschied zu Kärnten: Die zuständige Staatsanwaltschaft gibt sofort beide Leichen frei. Es wird sich daher nie mehr feststellen lassen, ob vielleicht ein Lenker alkoholisiert war, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt erlitten hatte.

Sachlich liegen die beiden Fälle gleich, doch: „Jörg Haider hätte auch vergiftet worden sein können“, begründete die Staatsanwaltschaft die Obduktion. Wäre das im oberösterreichischen Fall nicht auch möglich? (luke)

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4  Kommentare
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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 31.05.2011 10:38

ich bin da wirklich ahnungslos, daher die ersntgemeinte frage:

ist das versicherungstechnisch nicht relevant, wer und WARUM schuld ist?
Alleine der Wert des KFZ des _unschuldigen_ Unfallbeteiligten ist doch vom schuldigen Unfallgegner /seiner Versicherung zu ersetzen? In dem Fall halt dem Erben?


kann da jemand qualifiziert aufklären?

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_guenther (1.877 Kommentare)
am 31.05.2011 08:51

anscheinend hat man es ziemlich eilig gehabt, irgendwie eigenartig.

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sunnyboy (2.719 Kommentare)
am 31.05.2011 08:20

mit gröberen Verletzungen oder sogar Todesfolge sollte ein Alkotest Vorschrift sein! Auch wenn das (die) Opfer verstorben sind.

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( Kommentare)
am 31.05.2011 07:05

bestand aber massive Gefahr der Mythen- und Legendenbildung.

Obwohl nur "massiv(st)er Alkoholismus" festgestellt wurde, gibt es dennoch genug Verschwörungstheorien, wie man doch diesen Herrn "beseitigt" hätte.

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