Politik und Recht: Ein naiver Vorschlag
Dass über Gewaltenteilung diskutiert wird, ist lobenswert, auch wenn der Anlass ein läppischer ist, nämlich eines der bewussten Missverständnisse:
Natürlich macht "die Politik", nämlich das Parlament, in dem bekanntlich Politiker sitzen, die Gesetze – und die Gerichte wenden sie bloß an oder legen sie aus. Auch das muss Politikern nicht immer gefallen. Die SPÖ sprach in einem solchen Fall – anlässlich der Habsburg-Krise 1963 – schon einmal von einem "Justiz-Putsch". Wer weiß, vielleicht wird die damalige AZ-Redaktion dafür jetzt posthum aus der Partei ausgeschlossen?