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Das Wasserversorgungsgesetz hat einen Pferdefuß

11. Februar 2019 00:04 Uhr

Die meisten Gemeinden haben die neuen Bestimmungen des OÖ. Wasserversorgungsgesetzes 2015 sehr zögerlich umgesetzt und neue Wasserleitungsordnungen erlassen, weil sie dazu gezwungen sind.

Manche Gemeinden beschäftigen sich erst jetzt damit und spüren dabei die Verärgerung ihrer Gemeindebürger. Worum geht es? In vielen Gemeinden wurde die Hausanschlussleitung (die Leitung vom Straßenventil an der Hauptleitung bis zum Wasserzähler des Anschlussobjektes) durch die Gemeinde selbst oder durch ein beauftragtes Unternehmen hergestellt und die Kosten dem Anschlusswerber verrechnet. Die Instandhaltungskosten für die Anschlussleitung trug die Gemeinde. Anderswo baute die Gemeinde selbst