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Von jenen, die durchfallen

Von Josef Buchner, 09. Juli 2018, 00:04 Uhr

Jemand hat mich um Hilfe gebeten. Weil die vorgelegten Unterlagen so eindeutig waren, habe ich versucht, mit Ratschlägen zu helfen. Der Fall wurde inzwischen auch vom ORF in "konkret" sendungsfüllend behandelt. Dabei ging es um das Schicksal eines 45-jährigen Voest-Arbeiters, der seine Gesundheit durch einen Arbeitsplatz in der Feuerverzinkungsanlage der Voest, in der mit vielen Chemikalien und auch krebserregenden Stoffen (Chrom VI) gearbeitet wurde, verloren hat.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bestreitet das mit dem Argument, dass die Minderung der Lungenfunktion auf circa 37 Prozent ohne Medikamente auch von einer eventuellen früheren Katzenallergie im Kindesalter stammen könnte. Die Voest hatte es aber nachweislich verabsäumt, den Arbeitnehmer vor der Einstellung auf seinem Arbeitsplatz nach der damals gültigen Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz untersuchen zu lassen (VGÜ 1999).

Schon ein Jahr nach Arbeitsantritt im Jahr 2002 in der Feuerverzinkungsanlage erkrankte der Arbeitnehmer an einer schweren Lungenkrankheit, gepaart mit gefährlichen Fieberschüben bis 41 Grad, was alleine im Jahre 2007 zu 164 Krankenstandtagen, zu vielen Krankenhausaufenthalten und zur Verzweiflung des Betroffenen und seiner Familie führte. Obwohl klar war, dass der Arbeiter nicht mehr auf diesem Arbeitsplatz bleiben durfte, wurde das nicht dem Arbeitsinspektorat weitergemeldet, auch nicht der AUVA, die für Berufskrankheiten und Versehrtenrente zuständig ist. Der Betriebsrat versagte völlig.

Es dauerte ab der schweren Lungenerkrankung fünf Jahre lang, bis der Arbeiter selbst ins Büro und damit in ein Angestelltenverhältnis wechselte, in dem sich seine akuten Beschwerden innerhalb weniger Monate gravierend verbesserten. Die unheilbare Lungenschädigung allerdings blieb.

Seitdem 2014 ein Voest-Betriebsarzt den Verdacht auf eine Berufserkrankung meldete, mauern alle und schließlich wurde der Betroffene trotz einer 60-prozentigen Behinderung gekündigt. Er bezieht jetzt eine 20-prozentige Versehrtenrente für die anerkannte beruflich bedingte Hauterkrankung und nach Auslaufen der Arbeitslose eine Notstandshilfe.

Jetzt könnte man meinen, dass sowohl die Voest als auch die AUVA, ebenso das Arbeitsinspektorat, das Sozialministeriumsservice und die zuständige Gewerbebehörde (Magistrat Linz), bestrebt sein müssten, die menschlich tragische Angelegenheit in Ordnung zu bringen, denn da haben viele in ihren Vorschreibungs-, Melde- und Kontrollpflichten versagt.

Ich verstehe nicht, dass die große Voest sich so kleinlich verhält und der schwer geprüften Familie kein Entschädigungsangebot macht, das ihr zumindest das finanzielle Überleben sichert. Die Gesundheit kann sich niemand zurückkaufen.

 

Josef Buchner (Bürgerliste) war Bürgermeister von Steyregg.

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1  Kommentar
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NicoKep (1 Kommentare)
am 09.07.2018 19:11

Die Gesundheit eines Menschen ist ein sehr hohes Gut. Das höchste Gut, wenn man erkrankt! Arbeitnehmerschutzbestimmungen sollen das Risiko am Arbeitsplatz zu erkranken minimieren bzw. verhindern! Wenn nun ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin durch die Arbeit erkrankt, so ist es Aufgabe der Gesellschaft/Arbeitgeber die Folgen dieser Erkrankung zu lindern. Die Tauglichkeit unserer sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sind an konkreten Fällen zu messen. Wenn hier offensichtliche Defizite vorliegen, dann darf die Allgemeinheit wohl erwarten, dass diese auch korregiert werden. Menschen die ihre Gesundheit durch die Arbeit verlieren, brauchen neben einer ehrlichen Wertschätzung vor allem Rechtssicherheit und ein soziales System auf das Verlass ist, ohne WENN und ABER!

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