Verkleinerung der Gemeinderäte
Mittels einer Gemeindeordnungsnovelle wird die Anzahl der Gemeinderäte in 412 von den 440 Gemeinden geringfügig um 564 Mandatare reduziert werden.
Ich sehe das als richtige Maßnahme, auch wenn die Auflassung von Kleinstgemeinden und die Zusammenlegung von Kleingemeinden wesentlich positivere Effekte ergäbe. Die geringfügige Einsparung von Sitzungsgeldern (jährlich gesamt 200.000 Euro) ist für mich kein Grund.