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Fragwürdige Raumordnung

26. März 2018 00:04 Uhr

Die oberösterreichische Raumordnung betrifft jeden Landesbürger auf vielfältige Weise: Entweder ist er selbst von raumordnerischen Maßnahmen betroffen, wenn er baut. Oder er ist betroffen, weil die Raumordnung mit Landschaftsgestaltung und Erholungslandschaft zusammenhängt.

Betroffenheit gibt es sicher im Widmungsbereich, weil sich durch höherwertige Widmungen z. B. in Bauland die Grundpreise natürlich vervielfachen. Betroffen sind Umwelt und Umweltschutz, weil immer mehr Flächen zubetoniert und Böden versiegelt werden. Betroffen von der Raumordnung sind vor allem die Gemeinden und deren Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ordnung der Räume liegt erstinstanzlich bei den Gemeinden selbst, die sich meist eines Ortsplaners bedienen, weil die Erstellung von