Roboter als Rechtspersonen?

Von Martina Mara   14.April 2018

Nachdem zu Beginn dieser Woche 25 europäische Staaten, darunter Österreich, einen Kooperationspakt in Sachen nutzer- und demokratiefreundlicher künstlicher Intelligenz unterschrieben, macht der EU-Diskurs auf der gefühlten Science-Fiction-Skala nun wieder einen Sprung nach oben. 156 Experten aus Forschung, Technik und Recht wenden sich dieser Tage in einem offenen Brief an die Kommission, um gegen eine mögliche Anerkennung intelligenter Roboter als eigenständige Rechtspersönlichkeiten aufzutreten. Der Brief wurde vom Online-Magazin Politico vorab veröffentlicht.

Alexa verklagen, weil sie 800 teure Uhren bestellt hat? Ein Robotertaxi, das vor Gericht aussagen muss? Klingt alles mehr nach Popcorn-Kino-Abend als nach Fragen, derer man sich im Jahr 2018 annehmen müsste.

Das Schreiben an die Kommission kommt allerdings nicht von ungefähr. Es ist als Reaktion auf den 2017 verabschiedeten Entschließungsantrag des EU-Parlaments zu "zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik" zu verstehen: Wie es dort in einem Absatz heißt, müsse aufgrund der Fortschritte bei selbstlernenden KI-Systemen erwogen werden, ob hochentwickelten Maschinen künftig nicht ein Rechtsstatus als "elektronische Person" – und damit Haftbarkeit – zugesprochen werden solle. Relevant ist das vor allem in Hinblick auf die KI-Technik des Deep Learning, bei der Maschinen nach Übergabe vom Hersteller an den Nutzer weiterhin Daten sammeln und potenziell neue Schlüsse daraus ziehen. Zur Veranschaulichung: Ein intelligenter Rasenmähroboter der Zukunft, der von seinem Besitzer ausschließlich in Tulpenfeldern ausgesetzt wird, würde mit der Zeit vielleicht schließen, dass er Blumen generell abmähen soll – selbst, wenn dies nicht im Sinne des Erfinders war.

Vielen Endherstellern von KI-Systemen oder Robotern käme es daher gelegen, würden bei Fehlfunktionen oder Schadensfällen die Nutzer – oder eben die Maschinen selbst – haftbar gemacht. Genau hier setzt die nachvollziehbare Warnung der Expertengruppe an: Mit der Einführung einer eigenen Rechtspersönlichkeit für Roboter würden sich Produzenten mit einem Schlag von einem großen Stück Verantwortung lossprechen. Einer Verantwortung, die sie lieber wahrnehmen sollten.

Abgesehen davon sprechen zwei weitere Gründe gegen juristische Roboter-Personen: Allein die Verwendung des Begriffs "Person" würde in der Öffentlichkeit falsch ankommen: als Vermenschlichung technischer Apparate. Außerdem: Wie sollte ein widerrechtlich handelnder Roboter bestraft werden? Sechs Monate unbedingte Daten-Abstinenz? Das ist doch einigermaßen lächerlich.

 

Martina Mara ist Professorin für Roboterpsychologie an der Johannes Kepler Universität Linz. Twitter: @MartinaMara. Haben Sie Fragen an Martina Mara? E-Mail: mara@nachrichten.at