Stadt Linz muss 100.000 Euro für verschwundenes Schiele-Bild zahlen

27.Oktober 2011

Die Stadt Linz muss 100.000 Euro Schadenersatz für eine verschwundene Zeichnung von Egon Schiele zahlen. Das berichtet das Kunstmagazin „Vernissage“ in seiner aktuellen Ausgabe.

Das Werk „Paar“ war 1951 mit drei weiteren Bildern an die Neue Galerie der Stadt Linz verliehen worden. Als die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümerin es zurück wollten, war es nicht auffindbar. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Erben recht gegeben.

Der nächste Prozess startet im Jänner im Landesgericht Linz. Dann geht es um die drei übrigen Bilder, der Streitwert liegt bei rund 2,5 Millionen Euro.

Zur Vorgeschichte: Im Jahre 1951 lieh eine Wienerin der Neuen Galerie der Stadt Linz vier Bilder: die Zeichnung „Zwei Liegende“ von Gustav Klimt sowie die Schiele-Werke „Junger Mann“ (Aquarell), „Tote Stadt“ (Ölgemälde) und „Paar“ (Zeichnung). Mittlerweile sind alle vier Bilder verschwunden.

Die seit Jahren schwelende Auseinandersetzung zwischen den Erben und der Stadt Linz begann 2006. Die Übernahme der Bilder durch die Neue Galerie der Stadt Linz ist dokumentiert durch eine Bestätigung. Im Briefkopf wird Wolfgang Gurlitt (1888– 1965), Kunstsammler und Gründer der Neuen Galerie, genannt. Unterzeichnet hat das Papier Walter Kasten, ab 1947 stellvertretender Leiter und später Direktor der Neuen Galerie. Die Wienerin starb 1965 und vererbte ihren Besitz ihrem Neffen, dem Vater der nunmehrigen Erben.

2006 tauchte die Linzer Übernahmebestätigung im Nachlass auf. Ein Anwalt der Familie intervenierte, die Stadt gab bekannt, das Bild sei nicht mehr auffindbar.

Mangelhafte Verwahrung

Das Erstgericht verurteilte die Stadt zu einer Zahlung von 100.000 Euro. Die Gemeinde sei schadenersatzpflichtig, weil sie nicht beweisen könne, an der mangelhaften Verwahrung des Bildes schuldlos gewesen zu sein.

Nach Ansicht der Erben erfolgte die Leihgabe an die städtische Galerie, gemäß der Auffassung der Stadt Linz an die private Sammlung Gurlitt. Der OGH gab nun den Erben recht.

Bei der Stadt Linz ist man seit Beginn des Streites der Auffassung, das Bild sei nicht an die Neue Galerie verliehen worden, sondern an Gurlitts Privatgalerie, die dieser damals parallel betrieben und erst 1953 an die Stadt übergeben habe.

Auch Walter Kasten sei damals noch nicht im Sold der Stadt gestanden, sondern bei Gurlitt angestellt gewesen, so die Position der Stadt.

Dieser Argumentation schloss sich der OGH aber nicht an. Die Stadt muss zahlen.