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Schiele- und Klimt-Bilder: OGH-Urteil rettet Linz vorerst 8,3 Millionen Euro

Von Helmut Atteneder, 10. August 2017, 16:13 Uhr
Egon Schieles „Tote Stadt“ Bild: Foto: apa

Urteil im Prozess um verschwundene Schiele- und Klimtbilder: Es geht zurück zum Start

Diese Rechtssache ist undurchsichtig und skurril wie kaum eine andere. Weil es im Fall "Stadt Linz gegen die Erben der Malerin und Kunstsammlerin Christl Jäger" um einen Streitwert von 8,3 Millionen Euro geht, werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Und seit gestern gibt es ein neues Urteil. Der Oberste Gerichtshof sagt im Fall der verschollenen Bilder von Egon Schiele und Gustav Klimt: zurück zum Start.

"Das ist ein interessanter Zwischenerfolg, weil der OGH damit sagt, dass es nicht so einfach geht, wie es sich Landesgericht und Oberlandesgericht gemacht haben", sagt der renommierte Linzer Rechtsanwalt Bruno Binder, der die Stadt Linz in dem Fall vertritt.

Darum geht es in der Causa

1951 hatte die Eigentümerin Olga Jäger ein Gemälde von Gustav Klimt sowie drei Schiele-Bilder an die Neue Galerie der Stadt Linz verliehen. Als Jägers Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke verschwunden. Im folgenden Rechtsstreit wurde die Stadt Linz dazu verurteilt, 8,3 Millionen Euro an die Erben zu zahlen. Die Stadt Linz klagte daraufhin auf Verjährung des Falles, nachdem ein Leihschein aufgefunden worden war, der nachweisen soll, dass die Erben ihre Ansprüche zu spät angemeldet haben. Landesgericht und Oberlandesgericht Linz wiesen diese Klage ab, ohne sich mit dem neuen Beweismittel eingehend zu befassen, so Rechtsanwalt Binder.

Gerade in diesem Beweisstück sieht Binder die größten Erfolgsaussichten der Stadt Linz, der Zahlung von 8,3 Millionen Euro zu entgehen: "Der Oberste Gerichtshof begründet sein Urteil damit, dass die Zurückweisungen des Falles durch das LG und das OLG gesetzwidrig waren." Nunmehr müsse das LG Linz die Wiederaufnahme nach entsprechender mündlicher Verhandlung neu beurteilen."

 

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8  Kommentare
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rowado (290 Kommentare)
am 10.08.2017 22:01

Leihgaben von Kunstwerke die sehr wertvoll sind können doch nicht verjähren.
Wer hat sich daran bereichert, bin mal gespannt wann die wieder mal wo auftauchen.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 11.08.2017 14:34

@rowado: Die Frage ist doch: Wieso tauchen diese Bilder nicht auf, sie sind ja nicht so unscheinbar?

Und natürlich: Wer hat sie jetzt?

Mit Phantasie wird man schliessen können, dass sie wohl mehr oder weniger absichtlich von irgend einer hochrangigen Person aus der Politik oder Verwaltung der Stadt Linz in eine private Wohnung transferiert worden sein könnte.

Und weiters fragt sich, weshalb die Stadt Linz, die hier auf Tod und Teufel mitprozessiert (was viel Geld kostet), nicht ernsthaftere Anstrengungen unternimmt, nachzuforschern, wo das Bild sein könnte. Um die Prozesskosten könnte man einige Detektive an den Fall setzen.

Man bekommt den Verdacht, dass die Stadt absichtlich nur wenig unternimmt, um den Verbleib der Bilder herauszufinden. Vielleicht, weil die Stadt den aktuellen Inhaber nicht zu sehr in Bedrängnis bringen will. Vielleicht tauchen die Bilder ja einmal in einem Erbe wieder auf? Wer weiss?

Ich würde der Stadt Linz jedenfalls gar nichts leihen. Kein Vertrauen!

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transalp (10.015 Kommentare)
am 10.08.2017 19:24

... weshalb bloß kommt mir wieder der Linzer "SWAP" in den Sinn???

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jago (57.723 Kommentare)
am 10.08.2017 18:11

Das sind doch keine Pferdewetten!

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( Kommentare)
am 10.08.2017 17:11

Zitat: "Der OGH begründet sein Urteil, dass ein Prozesserfolg der Stadt denkbar ist, wenn das Beweisverfahren bei einer Wiederaufnahme und nach entsprechender mündlicher Verhandlungen beurteilen muss."

Also wenn hier Rechtsanwald Binder bereits einen Erfolg durch Interpretation dieser allgemeinen Aussage des OGH und dem neuen Beweisstück zu erkennen glaubt, liegt er sehr schwach im Ring der Verteidigung.

Woher kommt dieses neue Beweisstück, hat das überhaupt mit dieser Sache etwas zu tun? Fragen über weitere Fragen, die hier noch zu klären sind, Herr o. Univ. Prof. Dr. Bruno Binder.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 10.08.2017 19:28

Wenn das Gericht bisher das datierte Beweismittel beim Urteil ignorierte, sind die Erfolgschancen beim neu durchgeführten Verfahren mitsamt Berücksichtigung des während des laufenden Verfahrens eingebrachten Beweismittels hinsichtlich Verjährung doch gegeben.

Irgendwann wird den "Erben" das Geld ausgehen, die Linzer sind da in der besseren Position. Auch das zählt.

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( Kommentare)
am 10.08.2017 21:13

voll,
Zitat aus dem Artikel: "nachdem ein Leihschein aufgefunden worden war, der nachweisen soll, dass die Erben ihre Ansprüche zu spät angemeldet haben." So steht es im Artikel.

Was machst du daraus? Woher nimmst du mit deinen schönen aber inhaltslosen Worten, dass dieser Leihschein datiert ist?
Du warst ein hoffentlich ehrenwerter Vertreter, welcher seinen Kunden auch das Produkt verkaufte, was sie tatsächlich wollten. - Hoffentlich -! Genau das lese ich aus deinen Beiträgen.

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( Kommentare)
am 10.08.2017 16:52

Wäre interessant zu wetten: ob es schneller ein rechtskräftiges Urteil bei den Bildern oder beim Swap gibt...

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