Gericht entschied: Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden
REGENSBURG. Der deutsche Popstar Xavier Naidoo (46) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt.
Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein. Naidoo, Sänger der Band Söhne Mannheims und auch solo aktiv, hatte sich in der Verhandlung vor drei Wochen auf die Kunstfreiheit berufen und betont, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück. Sein Sohn trage zudem einen hebräischen Namen. Die Beklagte hatte dargelegt, dass Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Diese seien ihm nicht bekannt, hielt der Musiker dagegen.
Für mich ist nach diesem Urteil nicht ausreichend belegt, dass die Frau Richterin keine Volldolmin ist. Das mag auch an der schleißigen Berichterstattung liegen.
Der hebräische Name des Sohnes von Naidoo ist wohl vollkommen unerheblich, sonst hätte Hitler seine Morde auch mit einem jüdischen Sohn rechtfertigen könnenn - schlicht lächerlich, doch keineswegs ein lächerlicher Gedanke, sonst hätte Hitler den Ort der Herkunft seiner Vorfahren im Waldviertel nicht planieren lassen.