300-Millionen-Euro-Klage gegen GIS: "Wie ein Elfmeter ohne Tormann"

Von Helmut Atteneder   11.Oktober 2018

Ein kühn anmutender juristischer Vorstoß könnte die ORF-Tochter GIS bis zu 300 Millionen Euro kosten. Gestern brachte der Prozessfinanzierer "Advofin" die größte Sammelklage in der Geschichte Österreichs gegen die "Gebühren Info Service GmbH" ein.

Konkret geht es darum, dass die GIS den monatlichen Gebühren eine zehnprozentige Mehrwertsteuer aufschlägt. Dies widerspricht nach Ansicht der Kläger geltendem EU-Recht. Pro Gebührenzahler und Monat sind das 1,70 Euro pro Monat, hochgerechnet auf rund 3,3 Millionen GIS-Kunden und zurückgerechnet auf fünf Jahre ergäbe sich eine Gesamtforderung von mehr als 300 Millionen Euro. Die Erfolgsaussichten seien rosig, sagt der Prozessbetreiber, der reichhaltige Erfahrungen im Bereich Sammelklagen hat (Immofinanz, Meinl Bank). "Die Wahrscheinlichkeit, dass wir diesen Prozess verlieren, ist so groß wie ein verschossener Elfmeter ohne Tormann", sagt der oberösterreichische Europarechtsexperte Wolfgang List.

Was macht die Kläger so sicher?

List nennt drei Gründe: "Eine Steuer auf eine Steuer widerspricht geltendem EU-Recht. Zweitens gibt es kein zweites EU-Land, das bei der Einhebung von TV-Gebühren eine Mehrwertsteuer aufschlägt." Und drittens gebe es einen Präzedenzfall. Am 22. Juni 2016 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Anm.), dass die von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkbetreiber in Tschechien eingehobene Mehrwertsteuer auf Rundfunkentgelte rechtswidrig sei.

Dass es der klagenden Partei ernst ist, untermauert die Tatsache, dass beim Handelsgericht Wien bereits eine erste Klage (auf Unterlassung) eingebracht worden ist.

Wer sich der Sammelklage anschließt, hat – so Advofin-Chef Gerhard Wüest – einen Rückforderungsanspruch von 100 Euro (20 Euro pro Monat zurückgerechnet auf fünf Jahre). Im Falle eines Erfolgs erhält das Unternehmen 27 Prozent des Nettoerlöses.

Sollte Advofin recht bekommen, müsste der ORF die Mittel – mehr als 60 Millionen Euro jährlich – vom Bund zurückfordern. Weiters würde der ORF dann die Berechtigung auf Vorsteuerabzug verlieren – ein jährliches Manko von rund 70 Millionen Euro.

Im Finanzministerium verweist man wie schon 2016 auf eine Sonderregelung im EU-Beitrittsvertrag, wonach Österreich weiterhin nichtgewerbliche Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten versteuern könne. Dennoch überprüfe man auch das EuGH-Urteil.

Beim ORF habe man dieser "rechtlich sehr klaren Stellungnahme des Finanzministeriums" nichts hinzuzufügen."

Bei der Advofin rechnet man mit einer Entscheidung des EuGH binnen Jahresfrist.