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Gesetzliche Erwachsenenvertreter sollen Entscheidungen über Patienten erleichtern

Von nachrichten.at/apa, 03. Juli 2018, 11:46 Uhr
Symbolbild Bild: Volker Weihbold

INNSBRUCK. Das neue Erwachsenenschutz- Gesetz soll medizinische Maßnahmen erleichtern, wenn Patienten nicht mehr für sich selbst sprechen können. Damit soll eine gesetzliche Grauzone im Gesundheitssektor geklärt werden. 

Bisher haben Ärzte bei Patienten, die nicht mehr für sich selber sprechen können, oft in einer rechtlichen Grauzone agiert. Angehörige hatten bisher keine Rechtsposition und die offizielle Beantragung einer Sachwalterschaft dauerte oft zu lange. Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz könnte dies laut einer Expertin nun mit der neuen Form des "gesetzlichen Erwachsenenvertreters" geändert werden.Das Gesetz ist mit 1. Juli in Kraft getreten. 

"Wir haben bisher natürlich immer mit den Angehörigen gesprochen, aber sie waren nicht rechtmäßige Stellvertreter", erklärte Barbara Friesenecker, Vorsitzende der ARGE Ethik der ÖGARI (Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin). Die Medizinerin bewertete das neue Gesetz zwar positiv, kritisierte aber eine mangelhafte Vorbereitung, sowohl für Ärzte, als auch für das System.

Wer soll medizinische Entscheidungen treffen?

"Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wer für Sie sprechen soll, wenn Sie nicht mehr selber sprechen können", fragte die Oberärztin an der Innsbrucker Univ.-Klinik für Allgemeine und Chirurgische Intensivmedizin. Im besten Fall hat ein Patient schon Vorsorge getroffen, eine Patientenverfügung gemacht und einen Vorsorgebevollmächtigten bestimmt. "So kann der behandelnde Arzt sehr gut entscheiden und besprechen, welche Therapie man mit dem Patienten macht und was er nicht mehr will", sagte Friesenecker. Sollte ein Patient keine Vorsorgevollmacht machen, aber noch für sich selber sprechen können, gebe es im neuen Gesetz die Form des "gewählten Erwachsenenvertreters", den der Patienten selber bestimmen kann.

Schwieriger werde es allerdings, wenn der Patient nicht mehr für sich selber entscheiden kann. Dann müssen die Ärzte aktiv werden und die Angehörigen auffordern, einen aus ihrer Gruppe zum "gesetzlichen Erwachsenenvertreter" bestimmen zu lassen. Dies könne bei jedem Erwachsenenschutzverein gemacht werden, erklärte Friesenecker.

Es geht nicht um Entscheidungen über Leben und Tod

"Die Angehörigen haben aber oft Angst davor, weil sie glauben, bestimmen zu müssen, ob jemand stirbt oder nicht", berichtete die Medizinerin. Dies sei jedoch nicht der Fall. "Das können sie gar nicht, sie sind keine medizinischen Fachleute", betonte die Oberärztin. Die Angehörigen müssten lediglich sagen, ob der von den Ärzten vorgeschlagene Weg auch dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. "Wir müssen entscheiden, ob eine Therapie im ethischen Sinne Nutzen bringt, und wenn sie nicht nutzt, sondern mehr schadet, dann wird sie auch nicht gemacht", so Friesenecker.

Sterben: ein Tabu-Thema

Die Vorsitzende der ARGE Ethik erhofft sich durch die Einführung des neuen Gesetzes eine breite Diskussion über das "Tabu-Thema Sterben". "Über das Sterben denkt man nicht nach, darüber will man nicht reden", meinte Friesenecker. Deswegen gebe es auch so wenige, die eine Patientenverfügung und einen Vorsorgebevollmächtigten haben. "Man redet nur über das Sterben, wenn man muss, aber genau da müssen wir wieder raus, es muss wieder zum Thema werden", betonte die Medizinerin. Trotzdem sah sie bei dem neuen Gesetz auch negative Aspekte. "Es ist ein riesen Kuddelmuddel und es wird am Anfang zu gröberen Schwierigkeiten kommen, da niemand gut darauf vorbereitet ist. Aber es ist jetzt gültig, deshalb müssen wir uns darum kümmern", sagte Friesenecker.

Zu wenige haben eine Patientenverfügung

Schon jetzt werde jeder Patient bei der Aufnahme nach einer allfälligen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gefragt. "Wenn er so etwas nicht hat, sollte in Zukunft jeder Patient auch gleich bei der Aufnahme nach einer Vertrauensperson gefragt werden, denn auch bei relativ gesunden Leuten kann schnell etwas passieren, wo man dann nicht mehr selbst entscheiden kann, was man sich wünscht", meinte die Ärztin. Falls der Patient nicht vorgesorgt hat, müssten die Ärzte aktiv werden und initiieren, dass einer der Angehörigen ein "gesetzlicher Erwachsenenvertreter" wird. "Falls auch das keiner machen will, müssen wir, wie auch jetzt schon, einen Sachwalter bestellen. Aber das wird wahrscheinlich erst mal nach wie vor lange dauern", so Friesenecker.

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