Die am Donnerstag präsentierten neuen Verschärfungen und Lockerungen im Detail:
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Kontaktpersonen: Wer als Kontaktperson gilt, der kann sich am fünften Tag mittels PCR-Test freitesten (bisher nach dem zehnten Tag). Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich.
Bild: Volker Weihbold