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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Freitag gleich zwei Entscheidungen zu verkünden: Einerseits kippte er das Verbot von jeder Art der Sterbehilfe und andererseits erkannte er das Kopftuchverbot an Volksschulen als verfassungswidrig. Im Bild: VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter und Vizepräsidentin Verena Madner.
Bild: GEORG HOCHMUTH (APA)