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Prozess gegen Schweinebauern in Graz: Die Gülle war schuld

Von nachrichten.at/apa, 17. Jänner 2019, 17:06 Uhr
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen elf Schweinebauern aus dem Bezirk Südoststeiermark begonnen.

Ihnen wurde vorgeworfen, eine extreme Geruchsbelästigung verursacht und durch Überdüngung den Boden geschädigt zu haben. Die Angeklagten fühlten sich nicht schuldig: "Wir haben nur so viel gedüngt, wie die Kammer gesagt hat." Die Verhandlung wurde auf 14. Februar vertagt.

Die Gülle war schuld, dass acht Männer und drei Frauen auf der Anklagebank sitzen mussten. Sie hatte einerseits jene Geruchsbelästigung verursacht, gegen die die Bewohner der Gemeinde Murfeld Sturm liefen, andererseits soll sie - mit Stickstoffdünger vermischt - eine Überdüngung des Bodens bewirkt haben. Die Angeklagten im Alter von 26 bis 64 Jahren hatten sich im Kampf gegen die ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Vorwürfe einen gemeinsamen Anwalt genommen. Dieser warf sich heftig ins Zeug und erklärte, es liege seiner Meinung nach überhaupt keine Straftat vor.

Staatsanwalt: Nicht ordnungsgemäße Tierhaltung

Staatsanwalt Alexander Birringer erläuterte, dass die Landwirte durch nicht ordnungsgemäße Tierhaltung gegen das Bundesluftreinhaltegesetz und das Wasserrechtsgesetz verstoßen haben. Sie sollen von Anfang 2015 bis Mitte November 2018 die Luft durch ausgehende Emissionen so verunreinigt haben, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Menschen möglich gewesen wäre. Zusätzlich soll ein Verstoß gegen das Wasserrechtsgesetz vorliegen, denn durch Überdüngung mit Schweinegülle und stickstoffhaltigem Mineraldünger soll eine Verschlechterung des Bodens mit Auswirkung auf das Grundwasser eingetreten sein. "Es geht nicht um eine Diskriminierung der Bauernschaft, es geht darum, aufzuzeigen, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat", betonte der Ankläger.

"Ich habe das Gefühl, dass es hier zu einem Bauernopfer kommen soll" meinte der Verteidiger der Landwirte. Seiner Meinung nach liege "keine Straftat" vor, denn "es gibt keine gesetzliche Verpflichtung", den Boden vor der Düngung zu überprüfen. Zur Geruchsbelästigung durch die Schweine meinte er, dass die Umrüstung eines Stalles sehr aufwendig sei. Trotzdem habe einer der angeklagten Bauern - jener mit dem größten Betrieb - mittlerweile eine Luftwaschanlage eingebaut. Zwei weitere seiner Mandanten hätten bereits um eine Bewilligung angesucht, um ebenfalls so eine Anlage installieren zu können. "Das sind jetzt lauter Vorzeigelandwirte", schwärmte der Anwalt.

Geruchsbelästigung? - Angeklagter: "Nein"

Der Angeklagte mit dem größten Betrieb fühlte sich nicht schuldig. Er erzählte, es habe "Unmut in der Bevölkerung" wegen der Geruchsbelästigung gegeben. "Wir haben etwas unternommen, weil wir in Ruhe mit den Leuten leben wollten." Also fuhr er nach Deutschland, um sich geeignete Luftreiniger anzuschauen, denn "in Österreich gab es so etwas nicht." 2018 ging die neue Anlage in Betrieb. Sein Sohn schilderte ebenfalls, es habe "Probleme im Dorf" gegeben. "Warum?", wollte Richter Oliver Graf wissen. "Es soll gestunken haben, angeblich", meinte der Angeklagte. "Haben Sie das auch wahrgenommen?", fragte der Richter. "Nein", antwortete der Beschuldigte.

Zur Gülle-Düngung befragt erklärte einer der Bauern, er habe nur die Empfehlungen der Landwirtschaftskammer befolgt. "Und haben Sie der Kammer vertraut?", fragte der Verteidiger. "Wenn denen nicht, wem dann?", antwortete der Landwirt. Man habe sich beim Ausbringen der Gülle stets an die Vorgaben der Landwirtschaftskammer gehalten. Den Boden selbst hat der Bauer zwar nie überprüft, wohl aber die Gülle, um sie dann "mit Dünger aufzuwerten." Dass auch eine Bodenprobe nötig gewesen wäre "habe ich jetzt das erste Mal erfahren", rechtfertigte sich der Angeklagte.

Die Verhandlung wird am 14. Februar fortgesetzt, dann sollen auch Zeugen zu Wort kommen.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 18.01.2019 11:55

Wenn die Gülle schuld war, dann soll sie doch verurteilt werden!;-)

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 17.01.2019 21:05

Eine veröffentlichte Studie beweist die BAUERN jammern nur und deshalb haben sie das MEISTE GELD AUF DER SEITE. Ein relativ grosser finanzieller Vorsprung vor den 2.ten dieser STATISTIK den"Beamten DIE
"""ÜBERBRZAHLT SIND """ Es lebe die Verwaltungsreform 2045 grinsen

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 18.01.2019 11:08

Größter Erfolg des Bundesversicherungsvertreters in Brüssel "Die Agrarförderungen werden nicht gekürzt"

"Dass auch eine Bodenprobe nötig gewesen wäre "habe ich jetzt das erste Mal erfahren"

ÖVP : Man kann "Experten" wie diese gar nicht genug mit Steuergeld unterstützen.

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zamphier (146 Kommentare)
am 17.01.2019 19:28

Kennen sie die südsteirische Fruchtfolge? 10 Jahre hintereinander Mais und dann wieder von vorne.

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Federspiel (3.468 Kommentare)
am 18.01.2019 09:12

Der ist gut, muss ich mir merken.
Trifft auch - ernst gemeint - auf so manches gepachtete Feld in OÖ zu.
Vielleicht nicht 10 Jahre, aber jetzt ist es das 5. Jahr wo der Pächter
hintereinander Mais anbaut. Jedes Jahr a "bisserl" mehr Kunstdünger,
dann wird das was.

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kual (1.359 Kommentare)
am 18.01.2019 09:37

die Landwirte tun halt was für die Artenvielfalt -- Maiswurzelbohrer und Maiszünsler können sich munter vermehren , aber leider hat man Neonics schwer eingeschränkt !

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( Kommentare)
am 17.01.2019 19:13

Sich dumm zu stellen, ist ja eine bekannte Taktik.

Hoffentlich wird endlich einmal mit hohen Strafen ein Exempel statuiert, die der erheblichen Verschmutzung der Umwelt, des Grundwassers, etc. Einhalt gebietet.

Der Gesetzgeber muss sich endlich mit dem Thema befassen und entsprechende verbindliche Richtlinien vorgeben, die die Entsorgung (und nicht mehr Düngung) der Gülle und der Kacke auf den Feldern einschränkt, die durch die massive Erhöhung des Viehbestandes entstanden ist. Oder will man abwarten, bis Gewässer und Grundwasser, so wie in vielen Gegenden Deutschlands durch Nitrat/Nitrit versaut sind? (https://www.dw.com/de/eu-verklagt-deutschland-wegen-g%C3%BClle/a-19563012)

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