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Polizei hob kleines Waffenarsenal bei 24-Jährigem aus

Von nachrichten.at/apa, 06. Februar 2019, 11:01 Uhr
Bild: Weihbold

KLAGENFURT. Ein kleines Waffenlager hat die Polizei am Dienstag bei einem 24-jährigen Klagenfurter ausgehoben.

Bei den Ermittlungen gegen ihn ging es eigentlich um Suchtmittel. In der Wohnung fanden die Beamten dann zwei Gas- und eine Schreckschusspistole, eine Machete, einen Teleskopschlagstock, ein Butterflymesser sowie Reizstoff- und Platzpatronen, teilte die Polizei in einer Aussendung mit.

In Sachen Drogen war die Durchsuchung der Wohnung weniger ergiebig. Es wurden lediglich eine geringe Menge Cannabiskraut und ein Briefchen mit Heroinspuren gefunden. Gegen den Verdächtigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Er wurde wegen Vergehen nach dem Waffen- und Suchtmittelgesetz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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metschertom (8.030 Kommentare)
am 07.02.2019 07:28

Dieses Sammelsurium soll ein Waffenlager sein? Da hat jede Tschetschenische Hausfrau mehr Zuhause.

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Federspiel (3.468 Kommentare)
am 06.02.2019 13:46

Na bitte: DAS, werte OÖ Nachrichten wäre einen Artikel wert!

https://www.krone.at/1858304

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Kyselak.war.hier (1.593 Kommentare)
am 06.02.2019 13:07

hmm, bis auf den teleskop-stock ist da aber nix verboten?!

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Federspiel (3.468 Kommentare)
am 06.02.2019 13:16

Selbst da, denn wenn er einen Anwalt hat der ansatzweise hell im Kopf ist kommt da nichts dabei raus. Stichwort Abdrängstock.
Verboten sind Totschläger.
Wiki meint: Laut dem österreichischen Waffengesetz[4] von 1996 sind die meisten Teleskopschlagstöcke als verbotene Waffen (Stahlruten oder Totschläger) eingestuft. Allerdings wurden in den letzten Jahren einige Modelle als Waffen im Sinne des Waffengesetzes, jedoch nicht als verbotene Waffen eingestuft. Diese Teleskopschlagstöcke haben keine Stahlkugel an der Spitze und sind bei Waffenhändlern frei ab 18 Jahren zu erwerben und dürfen, außer bei öffentlichen Veranstaltungen, geführt werden.

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 06.02.2019 12:26

Ein sehr seltsamer Artikel. Keine der genannten "Waffen" ist verboten (beim Butterfly-Messer bin ich mir nicht sicher). Was ist also die Aussage. Warum gibt die Polizei sowas an die Medien weiter?

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Federspiel (3.468 Kommentare)
am 06.02.2019 13:18

Butterfly ist erlaubt ab 18.
Nebenbei eines der sinnlosesten Messer überhaupt, die meisten tun sich nur selber weh damit.
Somit ist der ganze Artikel für den Hugo.
Da haben wir genug andere Subjekte im Land die mit der schwarzen Tokarev oder ärgerem Gerät herumrennen.
Siehe Wien, Tschetschenen, da war sogar eine MP dabei.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 06.02.2019 11:30

Standartausrüstung im Falle eines Blackouts

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Federspiel (3.468 Kommentare)
am 06.02.2019 11:40

Das darfst jetzt aber nicht schreiben.
Denn wir sind so weit, dass Menschen die sich darauf vorbereiten im Krisen- oder Katastrophenfall nicht vor die Hunde zu gehen, sei es nur durch Bevorratung von Lebensmitteln, autarke Kochmöglichkeiten oder Hyagieneartikel schon als "Gefährder", Reichsbürger oder - bitte googeln - in Deutschland schon als Rechtsradikale bezeichnet werden.

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Federspiel (3.468 Kommentare)
am 06.02.2019 11:17

Davon abgesehen: Wenn der Mann unbescholten ist: Der Erwerb und Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen ist ab 18 legal.
Er wurde nicht auf der Straße damit angetroffen.
Und eine Machete zählt per Gesetz nicht zu den Waffen.

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Federspiel (3.468 Kommentare)
am 06.02.2019 11:13

Da ist ihnen aber ein ganz großer Schlag gegen die Kriminalität gelungen!

Jetzt darf man bei der Kontrolle der Fernzüge aus Bosnien und Serbien die Zügel wieder lockerer lassen.

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