Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Nach tödlichem Lawinenabgang: Ermittlungen gegen Ersthelfer

Von nachrichten.at/apa, 14. Jänner 2019, 14:00 Uhr
(Symbolbild) Bild: APA

SANKT ANTON. Nach dem tödlichen Lawinenabgang in St. Anton am Arlberg am vergangenen Mittwoch, bei dem ein 16-jähriger Deutsch-Australier verschüttet worden war, laufen polizeiliche Erhebungen gegen einen Ersthelfer.

Der Mann stehe im Verdacht, das Schneebrett ausgelöst zu haben, sagte Polizeisprecher Stefan Eder am Montag zur APA und bestätigte damit Medienberichte.

Der Ersthelfer sei weder Mitglied der alarmierten Pistenrettung- noch der Bergrettung gewesen, betonte der Sprecher. Der Mann habe sich zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls in dem Bereich aufgehalten. Nähere Angaben wollte der Sprecher unter Verweis auf die laufenden Erhebungen nicht machen. Es sei ein Gutachter beauftragt worden, einen Bericht über die damalige Lawinensituation zu erstellen. Zudem stünden noch weitere Befragungen aus. In rund zwei Wochen werde man voraussichtlich der Staatsanwaltschaft Bericht erstatten, so Eder. Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr bestätigte der APA indes die laufenden Ermittlungen gegen den Helfer.

Die Eltern des Jugendlichen, die mit dem 16-Jährigen im freien Skiraum unterwegs waren, hatten in internationalen Medien erklärt, dass Pistenretter, die gerade zu ihnen abfahren wollten, die Lawine auslösten. Dies habe tragischerweise zum Tod ihres Sohnes geführt, so die Eltern, die sich aber bei den Helfern für ihre "besten Bemühungen" bedankten, ihren Sohn zu retten.

Die Familie - der 58-jährige Vater, die 55-jährige Mutter und die beiden Söhne im Altern von 16 und 14 Jahren - war laut Polizei vom Gampen außerhalb des organisierten Skiraumes abgefahren und dabei in unwegsames, unverspurtes und sehr steiles Gelände geraten. Aufgrund des Geländes und der großen Schneehöhe war ein Weiterkommen nicht mehr möglich, weshalb die Familie einen Notruf absetzte.

Die Familie befand sich zu dieser Zeit in einem steilen und engen V-Tal. Nach der Alarmierung begannen Pistenrettung und Lawinenkommission mit der Suche nach den Personen. Aus unbekannter Ursache löste sich im extrem steilen Gelände eine Schneebrettlawine. Diese erfasste die Mutter und auch den 16-Jährigen.

Die Frau konnte sich selbst aus den Schneemassen befreien und blieb unverletzt. Der 16-Jährige wurde von den rund vier Meter hohen Schneemassen komplett verschüttet. Er konnte von den Helfern mit einer Sondierkette geortet werden und wurde nach etwa 20 bis 30 Minuten aus der Lawine in einer Tiefe von etwa zwei Metern nur noch tot geborgen. Das Opfer hatte keine Notfallausrüstung wie etwa ein Lawinenverschüttetensuchgerät bei sich. Da die Schneemassen den Steissbach im Bereich des Lawinenkegels leicht anstauten, lag der 16-Jährige zudem auch noch im Wasser, hieß es.

mehr aus Chronik

70 Prozent Preisunterschied: So teuer kann der Mopedführerschein kommen

Sorgenfaktor Pension: Mehrheit der Jungen misstraut dem staatlichen System

Kind in Hundebox gesperrt: Vater sieht Behördenfehler

Grausiger Fund: In Plastiksack verpackte Leiche in Wiener Keller entdeckt

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

85  Kommentare
85  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
2good4U (17.508 Kommentare)
am 15.01.2019 12:31

Dass es bei Todesopfern Ermittlungen gibt ist ganz normal. Ich gehe aber schwer davon aus dass der "Ersthelfer" nichts zu befürchten hat.

Dass heute die Richter fast immer Gutachter beauftragen halte ich jedoch für bedenklich. Nicht nur weil es ein Schweinegeld kostet, sondern vor allem weil sich viele Richter blind auf Gutachten verlassen und so oftmals ihre Verantwortung abgeben.

Aber Gutachten sind oft nur theoretische Konstrukte die auf vielen Annahmen beruhen. Nicht selten kommen unterschiedliche Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Wie man im Nachhinein verlässlich die Situation von damals nachvollziehen will ist mir ein Rätsel.

lädt ...
melden
Punraz (295 Kommentare)
am 15.01.2019 00:02

Im Nachhinein hat man immer alle Zeit der Welt einen Vorfall zu untersuchen.
Diese Zeit hat ein Ersthelfer nicht.
Das ist die Crux bei jedem Einsatz und steht immer im Raum wenn wir einen Feuerwehreinsatz fahren.

Jeder der hier „gscheitelt“ hat sich wahrscheinlich noch nie selbst in so einer Situation befunden.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 15.01.2019 08:22

Genau so ist es, Punraz.

Die Einschätzung der Lage ist oft richtig schwierig. Trotz guter Ausbildung und viel Erfahrung.

Während es heutzutage für viele Menschen im Berufsleben üblich ist, sich um Entscheidungen mittels Arbeitskreis usw. zu drücken treffen im wahren Leben die Einsatzverantwortlichen Entscheidungen in sehr schwierigen Szenarien.

Im Nachhinein ist man immer gescheiter.

Das gilt auch für Ersthelfer - die sich auch entscheiden müssen, was nun sinnvoll erscheint und was nicht.

lädt ...
melden
Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 14.01.2019 23:15

Der Artikel ist selten klar geschrieben. Es ist ein tragisches Unglück.

Fortunatus und andere Selberschuld Schreier hätten besser geschwiegen.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 21:52

Es war heute wieder ein schöner Tag. Der Schneefall hat nachgelassen, die Katastrophensituation hat sich zum Teil schon um vieles verbessert. Die Prognosen verheißen bereits einiges an Verbesserung der Schneesituation.

Ich hatte heute schon einen schönen Ausflugtag

Übrigens, du kannst dich auch heute wieder den ganzen Tag ärgern,
aber verpflichtet dazu wirst du sicher von niemandem!

zwinkern

lädt ...
melden
Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 14.01.2019 22:13

Lass die Ferndiagnosen.

Manche Menschen bewähren sich erstaunlich gut in Krisensituation,
die man vorher nur als Dummschwätzer kannte.

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 22:21

ja ist vielleicht so,
aber dennoch lasse ich es nicht zu, dass so eine hohlbirne menschen beleidigt, die einfach nur helfen wollen. sei es aus dummheit der ski-/snowboarder, oder im verkehr etc.
aber diese unglaubliche menschenverachtung haben menschen nicht verdient, die sich und ihre familien aufs spiel setzen, nur damit so ein vollkoffer zuhause schöne bilder macht und abscheulich ist.
aber vielleicht liege ich falsch, die freiheit der meinungsäußerung kann weh tun.
Trotzdem, mir graust vor solchen Mneschen, und trotzdem würde ich seine arrogante Fresse aus 3m tiefen Schnee ziehen, weil ich nicht anders könnte

lädt ...
melden
Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 14.01.2019 22:40

Da hast du recht mit dem Zorn.
Ansonsten bin ich in dieser Sache ziemlich ratlos.

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 22:53

mal schauen was die OÖN zu deinem geschmacklosem Posting sagen... bin gespannt

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 20:48

§ 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung

(1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen,

es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Helfenden nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 20:57

sie sollen ja den defi auch nicht an sich selbst oder an andere unverletzte anhängen...
dieses gesetz dient ja genau dazu, dass leute wie sie lieber jemand kompetenten anrufen sollen.
dennoch sind sogar sie zur ersten hilfe verpflichtet, aber nur dann, wenn sie auch intellektuell kapieren, dass zB ein defi nicht für den helfer sondern für den hilfesuchenden benutzt werden soll.
bitte besuchen sie ine fortbildung und machen sie sich nicht weiter lächerlich in diesem forum.
danke an alle helfer, leider gibt es schicksalsschläge, in denen leider auch hilfbereite zu schaden kommen, leider... so dumm diese aktionen der ski-/snowboarder in letzter zeit auch war - aber bitte hören sie nicht auf versuchen zu helfen - ein erste hilfe kurs schadet nie, aber natürlich geht bei allen helfern der eigenschutz vor.

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 20:59

falls ich dich mal treffe, werde ich dir diese zeilen vorlesen, und dann kannst du entscheiden, ob ich/wir dir helfen sollen... dummkopf

lädt ...
melden
strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 14.01.2019 18:57

Wäre die Familie nicht in dieses gefährliche Gelände eingefahren, hätten auch die Retter, die die Lawine auslösten, gar nicht kommen müssen.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 18:52

Bei der Überschrift zu diesem Artikel: "Ermittlungen gegen "Ersthelfer", müsste Ersthelfer unter Anführungszeichen gesetzt werden. Eine ungeschulte Person, ohne jeglicher Lawinenausbildung fährt in einen gesperrten Hang ein, um jemanden zu helfen. Dabei tritt diese Person eine Lawine loß.

Jeder Helfer zum Beispiel, Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bergrettung muss für die Tätigkeit als Helfer, eine Grundausbildung absolvieren und laufend in Schulung sein um mit den jeweiligen Situationen auch fachgerecht fertig zu werden.

Jemanden über die Straße helfen oder in von Lawinen geschützten Gebiet jemanden zu helfen ist eben ein Unterschied. Natürlich muss hier der Staatsanwalt tätig werden, ist doch eine Auslösung einer tödlichen Lawine erfolgt. Nur wie weit das Gericht hier eine Verurteilung spricht, ist Sache der Justiz und sicher nicht der bekannten Forengscheidlinge.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 18:55

Herr Fortunatus, wo steht geschrieben, dass ein Ersthelfer eine Ausbildung haben muss?

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:00

Muss er nicht. Aber wenn was nicht "passt" , kann er deshalb belangt werden. Das geht bis zur vorsätzlichen Tötung.
Diese Judikatur führt dazu, dass kein Mensch mehr helfen will.
Verständlicherweise wie ich meine.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 19:18

Frau Malefiz, wünsche einen schönen guten Abend!

Ja genau - wegschauen wird die Folge sein.

Eine Fehlentwicklung wie ich meine.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:27

Nicht nur weg schauen, sondern sich so schnell wie möglich aus dem Staub machen, betterthantherest.
Genau genommen darf ein Mann nicht einmal mehr die Mutter seines Kindes (geboren oder ungeboren) zur Entbindung in die Klinik fahren.
Wenn etwas passiert... ist er dran.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:44

Justitia ist der Tod der Zivilcourage.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 19:49

Da hat die Fee leider recht damit.

Auch jede (Personal-) verantwortung tragende Einsatzkraft kann schnell vor dem Richter landen. Leider.
Wenn es ganz dumm läuft sogar mit dem Privatvermögen haftend.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:58

In letzter Konsequenz mit der Einbuße der persönlichen Freiheit.
Nennt sich hierzulande "Häfn".

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 20:11

"In letzter Konsequenz mit der Einbuße der persönlichen Freiheit"

Aso Häfn... alles halb so schlimm..... ich dachte das nennt sich: "EHE" grinsen

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 20:17

Ach so... na na, betterthantherest.
In der Ehe muss man/n auch noch kochen, putzen, die Gattin beglücken.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 20:23

wenigstens im Strafvollzug wurde die Folter abgeschafft. Ein Anfang ist getan. zwinkern

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 20:33

😂🤣😂

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 20:38

Haben Sie einen schönen Abend, betterthantherest.
Ich hoffe für Sie, Sie werden von Ihrer Gattin gefoltert. 😂
Wenn nicht, dann haben Sie es vielleicht nicht verdient.
Ist na ein beiderseitiges Abkommen... die Ehe.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 20:41

ja statt na

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 21:29

Danke liebe Fee!
wünsche Ihnen ebenfalls einen genehmen Abend mit allerlei Annehmlichkeiten... oder auch nicht - wie Sie eben durch Ihr segensreiches Wirken, durch Ihre Anmut und Charme verdienten. Oder auch nicht.

Ach ja - beiderseitiges Abkommen. Die Worte können je nach Sichtweise auch als Knebelvertrag vernommen werden. Sind meines Wissens mit einer einzigen Ausnahme - Ehevereinbarungen - in der Regel sittenwidrig.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 21:34

betterthantherest... ich bin frei von aller Schuld und noch viel freier von der Ehe. 😂

Eines darf ich anmerken: Sie bereichern das Forum.

Freue mich, bald wieder von Ihnen zu lesen.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 21:40

Frei von Schuld ... uiuiui... also das Übel begann im Paradise ... aber wir können das gerne bei nächster Gelegenheit thematisieren.

Vielen lieben Dank. Sie machen mich verlegen, ja geradzu wortlos!

Dem kann ich nur kurz und knapp hinzufügen: Freue mich sehr, von Ihnen baldigst wieder zu lesen!

Schönen Abend, eine gute Nacht!

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 21:46

Da freu ich mich aber drauf.
Auf das Thematisieren und auf Ihre Sprachlosigkeit, die sich dann bestimmt schnell verflüchtigen wird.

Oooch... und auf die Sache mit "verlegen" bin ich ziiiiemlich gespannt.

Glg und gute Nacht!

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 20:24

Aber: die Ehe ist freiwillig.

lädt ...
melden
Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 14.01.2019 21:28

Freiwillig ? Da gibt es aber andere Beispiele....👰

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 21:36

Dammischer Kerl, Sie.

Ich spreche von der Gegenwart.
Und das sogar in meiner Eigenschaft als 🧚‍♂️

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 23:01

Lieber Malefiz,
ich will ja nicht kleinkariert sein. Aber Sie wissen schon, dass
1.) was sie schreiben, rechtlicher Unfug ist
2.) sie damit viele Menschen (v.a. Schwangere unnötig verunsichern)

Ich weiß nicht, wie sie juristisch auf diese Ideen kommen,
wir können ja gerne darüber reden,
aber bitte, nicht irgendetwas von einem Bekannten einer Freundin von Ihrem Cousin.

Der Inhalt ist schlichtweg falsch,
aber bitte gerne um Erklärung, LG

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:32

Malefiz,
Wenn ich bei einem Autounfall Personen aus dem Gefahrenbereich bringe, Das Gebiet absichere, mich telefonisch um Hilfe kümmere und einiges mehr, ist das echte Ersthilfe. Dazu brauche ich keinen Erstehilfekurs.

Wenn einer eine Ausbildung in Erste Hilfe hat, weiß er, wie man eine Wiederbelebung durchführt und noch vieles mehr. Auch wenn etwas nicht richtig läuft, er ist zumindest dafür ausgebildet und er soll sich ruhig trauen bei der Herzmassage, auch wenn er die Rippen im Brustkorb eindrückt wird er nicht gerichtlich verlangt.
Wenn aber einer einfach nur glaubt, mit der Wiederbelebung mit herumspringen am Brustkorbt zu beginnen, ist der kein Ersthelfer.

Erste Hilfe setzt eben auch eine gewisse Ausbildung voraus. Nicht, wenn eine Zeitung den als Ersthelfer bezeichnet. Der war deshalb keine Ersthelfer. Der war der Tod für diese Mensche.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:39

Fortunatus.... Bei aller Liebe zu Ihnen und Ihren netten Bildchen.
Sie sind auf dem Holzweg (leider)!

Bringen Sie Ihre kranke Frau von daheim zur Klinik und diese stirbt (eines natürlichen Todes) auf der Fahrt dort hin, so können Sie getrost davon ausgehen, dass Sie zumindest eine Anklage am Hals haben.

Ich finde das pervers, es ist allerdings Tatsache.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 19:40

Herr Fortunatus, Sie sehen es anders als der Gesetzgeber.

Der Gesetzgeber setzt beim Ersthelfer KEINE Ausbildung voraus.

Mit gutem Grund:
Der Gesetzgeber will verhindern, dass eine fehlende Ausbildung den Bürger von der Verpflichtung (Erste Hilfe zu leisten) entbindet.

Jedermann ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 20:35

Sie sind der allerdümmste poster 2019, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.
Bitte informieren sie sich, bevor sie so einen Blödsinn schreiben.
am besten wäre bei einem verkehrsunfall, sie würden sich einfach den entgegenkommenden wagen in den weg stellen, damit tatsächliche ersthelfer auch helfen können. ansonsten bleiben sie lieber zuhause - und bitte nie in meine nähe kommen, falls ich erste hilfe brauche - nebenbei:ungesetzlich
so, jetzt können sie wieder schreiben und sich ein paar pluserl geben, vielleicht wird ja das 9000 post besser

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:13

Bester von den Restln,
Woher nimmt sich einer die Bezeichnung Ersthelfer zu sein heraus, wenn er überhaupt keine Ahnung von Hilfeleistung bei Lawinengefahr hat. Nur weil die Zeitung eine unkundige Person, welche in den Gefahrenbereich einfährt, als ERSTHELFER bezeichnet, ist der noch lange kein Ersthelfer. Diese Person ist einzig jemand, welcher grob fahrlässig und unverantwortlich vorgegangen ist und nicht, weil die Zeitung so schreibe dadurch ein Ersthelfer bezeichnet werden kann.
Er hat mit seinem Unwissen nicht geholfen, sondern war eine Gefahr im gesperrten Lawinenhang.

Verstehst jetzt, wann jemand ein Ersthelfer ist?
Musst nicht, schreib einfach wieder weiter.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 19:17

Herr Fortunatus, als Ersthelfer wird jeder bezeichnet, der sofort nach Erkennen der Notlage - noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte - hilft.

Das kann ein zufällig vorbeikommender Autofahrer beim Autounfall sein.
Das kann ein Nachbar sein, der den Brand sieht und sofort eingreift.

Und das kann auch jemand sein, der eine offensichtliche Notlage (die australisch-deutschen Herrschaften haben ja nicht zufällig auch einen Notruf abgesetzt, möglicherweise haben sie auch nach Hilfe gerufen....) erkennt und eingreift.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 19:33

Fortunatus (8613) 14.01.2019 19:13 Uhr
Bester von den Restln

So viel zu Objektivität und Unvoreingenommenheit des abgebenden Posters.

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 20:23

und leute wie sie dürfen wählen???
wen jemand nicht einmal die grundbegriffe, sowohl medizinisch als auch rechtlich kapiert, dann sollte er einfach lernen. es ist beschämend, dass jemand so viele posts schreibt und darf - eine beleidigung für jeden "erste hilfe leister" und für alle organisationen, v.a. bergretter etc.
schämen sie sich!

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 20:29

ich hoffe, sie kommen nie in die lage bei jemand erste Hilfe zu leisten - zugunsten des verletzen oder sich die in not befindlichen. ob sie wissen welche nerven verletzt werden könnten bei einer tracheotomie, was zu tun bei einer leberkapsel- oder milzruptur, egal, für sie sollte das gesetz der "verpflichtenden erstehilfeleistung" relativiert werden.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 20:35

Als Bergretter gut Formuliert.

lädt ...
melden
FreiheitTuatWeh (255 Kommentare)
am 14.01.2019 21:22

ich glaube nicht, dass sie bergretter sind.
falls doch, entschuldige ich mich für diese aussage.
ich bin stolz auf alle retter, die bei einer solchen aktion unter gefahr ihres lebens und deren familien helfen wollen und als bergretter gesehen - aus dem blut heraus gar nicht anders können.
tiefsten respekt an alle helfer, die ihr leben für solche dummen ausflüge ihr eigenes leben und die zukunft ihrer eigenen familie riskieren. DANKE
in diesen menschen fließt blut, das sie vielleicht nie verstehen werden - und leider habe ich schon dafür zu viele verloren. selbstschutz geht immer vor - aber bitte bewahren sie uns vor solchen aussagen wie zB fortunatus. jeden, egal wo, kann ein unfall passieren - dumm oder unschuldig - aber wir fühlen uns verpflichtet zuhelfen und nicht zuhause zu sitzen und dumme kommenatare sich noch anzuhören

lädt ...
melden
Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 14.01.2019 21:22

Deine unverschämte herablassende und arrogante Art hier zu posten, ist eine Frechheit.
Du bist ein eingebildeter und unwichtiger Wi...
Jetzt kannst wieder das Meldeknöpferl drücken, Du Du Voll.....👎👎

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 21:35

Es ist nicht immer einfach, die Lage richtig einzuschätzen.
Die äußeren Umstände machen das manchmal trotz sehr guter Ausbildung und auch Routine echt schwierig.

Ich weiß wovon ich rede.

Natürlich ist man nachher gescheiter. So wie auch der Herr Staatsanwalt. Wenn ein grenzwertiger Einsatz leider mal nicht gut ausgegangen ist.

Diese vor Gericht Zerrerei von Ersthelfern empfinde ich als sehr kontraproduktiv.

Es darf nicht sein, dass Wegschauen für einen hilfsbereiten Menschen die bessere Lösung ist.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 14.01.2019 21:40

"Es darf nicht sein, dass Wegschauen für einen hilfsbereiten Menschen die bessere Lösung ist."

Justitia will es so, betterthantherest.

Meine Beiträge von heute Abend waren nicht aus den Fingern gesaugt, sondern reale Beispiele.

lädt ...
melden
betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 14.01.2019 21:42

Ja. So ist es leider.

Ich kann da auch einige Dinge erzählen. Aus eigener Erfahrung. Übrigens auch aus Schneeschaufelerfahrung.

Jedoch nicht im Forum.

lädt ...
melden
Weitere Kommentare ansehen
Aktuelle Meldungen