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Mithäftling ins Koma geschlagen: "Jeder hatte Angst vor ihm"

Von nachrichten.at/apa, 22. Februar 2019, 13:59 Uhr
(Symbolfoto) Bild: Weihbold

WIEN. Ein 21 Jahre alter Serbe verpasste am 17. Juni 2018 beim Hofspaziergang in der Justizanstalt Josefstadt einem Mithäftling einen Schlag ins Gesicht, sodass dieser zu Boden stürzte, mit dem Kopf auf den Beton krachte und das Bewusstsein verlor. Am Freitag stand der 21-Jährige vor Gericht.

"Ich bin schuldig, dass ich ihn geschlagen habe. Aber es war an sich Notwehr", erklärte nun der Angeklagte Richterin Helene Gnida. Er und das Opfer waren im Tatzeitpunkt in der JA Josefstadt in U-Haft gesessen, der Afghane war in der Nachbarzelle untergebracht. Den Serben - mittlerweile wegen Suchtgifthandels zu 21 Monaten verurteilt, die er ebenfalls in Graz verbüßt - störte, dass dieser laut war, wenn er schlafen wollte, und immer wieder gegen die Wand klopfte. Als der Serbe hinüber schrie, er solle damit endlich aufhören, soll der Mithäftling "Wir sehen uns morgen im Hof!" zurückgerufen haben.

Beim Spaziergang im Innenhof am nächsten Tag habe ihn dann der Afghane gepackt, ihm die Hand auf die Brust gelegt und ihn bedroht, schilderte der Angeklagte: "Er hat gesagt, das nächste Mal macht er meinen Kopf kaputt, wenn ich frech bin." Dabei habe er eine Handbewegung in Richtung seiner Hosentasche gemacht. Er habe in Kenntnis des Umstands, dass der Afghane wegen einer Messerstecherei eingesperrt war, vermutet, dass dieser einen spitzen Gegenstand eingesteckt hatte. Weil er von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgegangen sei, habe er dem anderen Häftling mit dem rechten Handballen einen Schlag Richtung Kinn verpasst: "Ich habe so reagiert, weil ich Angst hatte, dass er mich verletzen könnte."

"Ich bin kein Mörder!"

"So fest, war das notwendig?", forschte die Richterin. "Ich wollte ihn wegbekommen von mir. Er ist gestolpert und umgefallen. Ich bin kein Mörder", betonte der 21-Jährige. Dass der Afghane streitsüchtig war, sei allgemein bekannt gewesen: "Jeder hatte Angst vor ihm in unserem Block."

Er habe an den Vorfall keine Erinnerung, meinte im Anschluss der deutlich kleiner gewachsene und vergleichsweise zierliche Afghane. Zur Verblüffung der Richterin berichtete er, dass er mit demselben Häftlingstransport wie der Angeklagte von Graz zur Verhandlung nach Wien gebracht worden war. Während der Fahrt habe sich jener bei ihm entschuldigt. Er wolle auch nicht, "dass er mehr Strafe bekommt", sagte der Afghane. Er verlangte jedoch eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 10.000 Euro: "Ich möchte entschädigt werden. Nach meiner Haft werde ich abgeschoben, und in meiner Heimat ist die medizinische Versorgung ohne Geld nicht möglich." Seinen Angaben zufolge leidet der 20-Jährige seit seiner Entlassung aus dem Spital an einem Taubheitsgefühl in der Schädelregion und ist auch körperlich beeinträchtigt.

Nach der Tat im Juni 2018 war der verletzte Afghane in ein Spital überstellt worden. Dort wurden Frakturen am Scheitelbein - ein zentraler Knochen am Schädeldach - und eine Gehirnblutung festgestellt. Der Afghane lag insgesamt neun Tage im Koma, kam aber mit dem Leben davon. Mittlerweile verbüßt er in der Justizanstalt Karlau eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes - er hatte in Wien im Zuge einer Streiterei einen Kontrahenten mit einem Küchenmesser niedergestochen.

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