Kleinkind starb durch Hundebiss: Anklage gegen Hundebesitzerin
Nach einem tödlichen Hundebiss in Wien - ein 17 Monate alter Bub wurde im September 2018 von einem Rottweiler angefallen - ist beim Landesgericht die Anklage gegen die Hundebesitzerin eingebracht worden.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage mitteilte, wird der Frau grob fahrlässige Tötung (§ 81 StGB) vorgeworfen. Die Verhandlung wurde auf den 25. März anberaumt. Sollte die Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Das Unglück hatte sich gegen 20.15 Uhr in der Ziegelhofstraße zugetragen. Die Großeltern des Kleinkinds dürften dieses an den Armen spielerisch in die Höhe geschaukelt haben und damit den Rottweiler irritiert haben. Der angeleinte Hund riss sich plötzlich am Gehsteig los und fasste nach dem Kopf des entgegenkommenden Buben. Die Besitzerin des 47 Kilogramm schweren Tieres war alkoholisiert - sie hatte 1,4 Promille intus - und vermutlich auch deshalb außerstande, den Rottweiler zu bändigen.
Eine couragierte Augenzeugin griff in das Geschehen ein, indem sie dazwischen ging und dem Tier mehrmals auf die Schnauze schlug. Als der Hund endlich von dem Buben abließ, zerrte die betrunkene Hundehalterin den Vierbeiner zu einem Baum, wo sie die Leine mehrmals um den Stamm schlang und den Hund somit fixierte.
Bub starb an schweren Kopfverletzungen
Der kleine Bub erlitt schwerste Schädelverletzungen. Obwohl er umgehend in ein Spital gebracht und intensivmedizinisch versorgt wurde, war er nicht zu retten. Er erlag am 27. September seinen Verletzungen.
Der Hundebesitzerin wurde in weiterer Folge der Rottweiler abgenommen, der in einem Tierquartier unter Quarantäne gestellt wurde. Er musste schließlich eingeschläfert werden, nachdem er auf einen Tierpfleger losgegangen war.
Der Fall löste enormes mediales Interesse und politisches Echo aus. Die Stadt Wien dachte über eine Änderung des Hundehaltegesetzes und die Einführung einer Promille-Grenze für Hundebesitzer nach. Die zuständige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) machte sich zunächst für strengere und bundesweit einheitliche Regeln stark. Ein Runder Tisch zur Hundehaltung, an dem Ende Oktober die Landesräte der einzelnen Bundesländer teilnahmen, brachte keine konkreten Ergebnisse. Grundsätzlich werde die Tierhaltung weiter in der Kompetenz der Länder bleiben, meinte Hartinger-Klein.
Was ich eigentlich noch sagen wollte, mittlerweile sind schon sehr viele Induvidien ziemlich krank. So wie manche Menschen den Respekt voreinander verlieren und nur mehr tätlich gegeneinander vorgehen, so widerspiegelt sich das offenbar auch immer wieder im Tierreich. Gestörte Hundebesitzer haben böse Hunde. Das wußte schon Marc Aurel vor etwa zweitausend Jahren mit seiner Ausage: "Gute Menschen haben brave Haunde, böse Menschen haben böse Hunde." Meine Frage an Euch: Hat er nicht Recht behalten??.
So wie es von Moretti gesagt wurde, wir brauchen immer einen Schuldigen. Ich bin vor 40 Jahren nacheinander mit zwei Rottweilern im Lehrbetrieb und bei meiner Cousine aufgewachsen. Beide Hunde (Rüde und Hündin) im Familienverband. Beide brav bis zum Tod. Selbst in unserem Lebensmittelgeschäft (wo die Hündin allerdings nur straßenseitig hin durfte)niemals ein Problem. Ich meine, nachdem ich einen Schäferrüden bis zu seinem Tod führen durfte,auch dieser extrem brav und gelehrig, ich hätte keine Scheu vor einem Rottweiler. Da fürchte ich mich eher vor anderen Gestalten.
und wieso hat dieser Hund dann das Kind gebissen? Wurde er vom Kind attackiert?
Nein, ein Hund braucht keinen Grund um jemanden zu beissen das kann jederzeit ohne Anlass geschehen!
Ich gehe jede Wette ein, dass Sie absolut NICHTS von Hunden verstehen.
Bloss schon wieder ein Experte für eh Alles.
Rettet die Kinder ... esst mehr Hunde ... 😎
Depp!
Aus aktuellem Anlass werden jetzt die fanatischen (aber nicht die vernünftigen - zum Glück die Mehrheit) Hundebesitzer argumentieren:
“Lasst doch die Hunde in Ruhe, Kühe sind viel gefährlicher“
Diese Hunderassen haben wie Waffen und Messer auf unseren Straßen und Plätzen nichts verloren. Es geht von diesen Tieren eine zu große Gefahr aus. Ein Beißkorb ist das mindeste. Ich habe schon oft beobachtet, dass verschiedene Hundehalter ihre Tiere an der Leine nicht halten konnten. Im besonderen trifft das bei Kinder als Hundeführer, zarten Menschen und Frauen oft zu. Tiere mit einen Körpergewicht von mehr als 30 kg ziehen die Halter regelrecht weg. Im Gefahrenfall sind diese nicht mehr in der Lage den Hund zurück zu halten. Schwerste Verletzungen bis hin zum Tod sind die Folgen. Darum soll es ein Verbot zum halten dieser Tiere geben. Das mindeste muss eine ständige trage Pflicht von Beißkorb sein. Eine Ausnahme kann es nur für Exekutive und Notfallhilfe geben.
So ein furchtbarer Vorfall.
Die Wiener haben das Hundehaltergesetz verschärft, in Zukunft nur mehr mit Beisskorb auf öffentlichen Flächen. Richtig so, geht nicht anders.
Und niemand wird das kontrollieren.
Es ist beschämend für die österreichische Politik, wenn man nach so einem tragischen Fall bei einem Gipfel zu keinen Konkreten Ergebnissen kommt. Vermutlich steht die Angst der Verlust von Wählerstimmen im Vordergrund als Konkrete Maßnahmen umzusetzen, um das Risiko solcher solche Fälle zu minimieren!
Alkohol.
Ist bei zu vielen Unfällen, Gewalttaten und aggressiven Handlungen im Spiel.
Menschen sind Individuen, Hunde auch. So wie man Menschen nicht bestrafen kann, weil einer davon ein Mörder ist, sollte man das auch nicht bei Hunden tun.
Menschen sind viel unberechenbarer als Hunde. Kein Hund würde lächelnd auf Sie zukommen und Sie dann mit einer Waffe in der Hand abmurksen, wegen einer Handvoll Euros.