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Kleinkind nach Hundebiss gestorben: Halterin muss ins Gefängnis

Von nachrichten.at, 25. März 2019, 10:36 Uhr
Prozess nach dem tödlichen Hundebiss Bild: ROLAND SCHLAGER (APA)

WIEN. Im Prozess nach einer tödlichen Hundeattacke auf einen 17 Monate alten Buben in Wien-Donaustadt kam es am Montag zu einem Urteil: Die 48-jährige Halterin, die zum Tatzeitpunkt deutlich alkoholisiert war, wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Mit sechs Monaten wurde ein Drittel der Strafe unbedingt ausgesprochen, zwölf Monate wurden der bisher unbescholtenen 49-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Die Eltern und die Großeltern des getöteten Buben bekamen ein Trauerschmerzengeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte aus Wien zeigte sich vor dem Wiener Gericht geständig. 

APA-Video vom Prozess:

"Eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen. Die Angeklagte ist am Boden zerstört und tief betroffen", erklärte die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko (Kanzlei Machac), eingangs der Verhandlung. Der Hund sei bis dahin "nie auffällig" gewesen.

Das entsprach allerdings insofern nicht den Tatsachen, als der Rottweiler in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen hatte. Aufgrund dessen wäre die Angeklagte - ihren Angaben nach seit 28 Jahren Hundebesitzerin, den zum Tatzeitpunkt dreijährigen Rüden hatte sie im Alter von neun Wochen von einem oberösterreichischen Züchter übernommen - gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, diesen ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen.

Video: Erste Schwerpunktkontrollen nach neuem Hundehaltergesetz

Schwere Alkoholisierung

Darüber hinaus leistete sich die 49-Jährige zwei weitere Sorgfaltsverstöße. Sie war mit 1,4 Promille schwer alkoholisiert und hielt den Rottweiler nicht an der kurzen Leine, als sich gegen 20.15 Uhr ihre Wege in der Ziegelhofstraße mit denen der Großeltern des Buben kreuzten, die mit dem 17 Monate alten Kind einen abendlichen Spaziergang unternahmen. Die beiden hatten den Buben in die Mitte genommen und schaukelten ihn spielerisch in die Höhe, was den Kampfhund irritiert haben dürfte. Das 47 Kilogramm schwere Tier riss sich los, schnappte nach dem Kopf des Buben und biss zu.

Die Angeklagte gab zu, "nicht vorausblickend gegangen" zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobus-Station begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: "Mein Blick war auf meinen Bekannten gerichtet." Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann "von einer Sekunde auf die andere mitgerissen", schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch "probiert", ihn von dem Buben "wegzubringen", was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie "in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand" versetzt.

Wie berichtet, war der kleine Waris am Abend des 10. September 2018 mit seinen Großeltern unterwegs, als er plötzlich von dem Rottweiler angefallen und gebissen worden ist. Der Bub erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Spital. 

Die Großeltern des Kleinkinds dürften dieses an den Armen spielerisch in die Höhe geschaukelt haben und damit den Rottweiler irritiert haben. Der angeleinte Hund riss sich plötzlich am Gehsteig los und fasste nach dem Kopf des entgegenkommenden Buben. Die Besitzerin des 47 Kilogramm schweren Tieres war alkoholisiert - sie hatte 1,4 Promille intus - und möglicherweise deshalb außerstande, den Rottweiler zu bändigen, hatte es im Vorfeld geheißen. 

 

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36  Kommentare
36  Kommentare
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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 26.03.2019 09:13

Dieses Urteil ist eine Zumutung für die Betroffenen.

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 25.03.2019 20:14

Einschläfern und da meine ich nicht den Hund.....🐶

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( Kommentare)
am 25.03.2019 20:35

Die Behörden ?

Die viel zu lange dem unhaltbaren Treiben
mehrfach verhaltensauffälliger Hundehalter zuschauen.

Ja Zuschauen anstatt zu Handeln !

Siehe Steyr, wo auch erst nach massivem Druck der Presse,
der Hund abgenommen worden ist.

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amha (11.322 Kommentare)
am 25.03.2019 19:33

besoffen - nicht geständig - sich dumm stellend - und der Herr Rat gibt bedingt! Höchst an der Zeit, dass wir den Entscheidungsspielraum dieser Herrschaften einschränken. Entscheidung über Schuld/Unschuld ja, Strafhöhe jedoch nur innerhalb eines engen Rahmens.

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alpe (3.482 Kommentare)
am 25.03.2019 23:43

Das lass mal denen über, die eine Ahnung davon haben.
Du offenbar überhaupt nicht.

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( Kommentare)
am 25.03.2019 18:32

Wir wollen diese Bestien nicht,
und kein "Mensch" außer Verhaltensauffällige brauchen sie!

Da wird herumgeeiert,
ob man mutmaßlich verhaltensauffällige Leute
nicht vorsorglich wegsperren sollte,

während bereits verhaltensauffällig gewordene Hunde
laufend Menschen verletzen oder totbeißen,
bis die Behörden endlich einmal Maßnahmen treffen.

vgl. auch, wie lange es gedauert hat, bis die Gemeinde Steyr,
den mehrfach auffälligen Hund dem Besitzer weggenommen
und ins Tierheim gebracht hat.
Dazu braucht man auch noch ein Gutachten des Amtstierarztes !

In einigen Fällen hat man den Eindruck,
als wären die Behörden bereits vor den Hunden eingeschläfert.

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alpe (3.482 Kommentare)
am 25.03.2019 17:41

Das unschuldige Kind musste sein Leben lassen.
Der durch falsche Haltung und unsachgemäße Führung bemitleidenswerte Hund erhielt die Todesstrafe und wurde hingerichtet.
Die Halterin wird weitersaufen und im Delirium weiterleben.

Wie auch die Alk-Terroristen auf der Straße.

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 25.03.2019 17:08

Preisfrage: Was sind 18 Monate Knast gegen ein Menschenleben? Verhöhnung

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alpe (3.482 Kommentare)
am 25.03.2019 17:32

Sag das mal den Alkohol-Terroristen am Steuer!
Die Sauferei ist die Wurzel großen Leids.

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Truckerfred (225 Kommentare)
am 25.03.2019 17:05

gefährliche hundezüchtung,betrunken,nicht aufgepasst,hund erst vor kurzem erhalten,ohne beisskorb,ohne kurze leine?das ist sicher keine versierte hundehalterin,da müsste die strafe wesentlich höher sein.auch ich bin hundehalter(schäferrüde 40kg 6jahre,voll abgerichtet)aber ich würde es mir nicht zutrauen,meinen hund so flanieren zu lassen.gerade sehe ich im tv,kleiner labrador darf schon mit stoffpuppen spielen.wie soll der später erkennen,was spiel oder beute ist.warum weisen hundevereine nicht darauf hin?
thema alkohol,es ist bewiesen,der best abgerichtete hund reagiert schlecht auf ein besoffenes herrl,die stimmlage verändert sich und der hund pariert schlecht.habe den 4. hund und es gab bis dato keine zwischenfälle aber ich gebe acht

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 25.03.2019 13:58

Diese Hundehalterin hat soviel Leid über diese Familie gebracht und alle anderen ordentlichen Hundehalter in Verruf gebracht.
Von mir aus hätte sie auch zehn Jahre hinter Gitter verschwinden können.

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hasta (2.848 Kommentare)
am 25.03.2019 13:55

Beisende Hunde einschläfern. Hundehalter, eine dem verursachten Schaden entsprechend strenge Strafe - bis zum Existenzminimum. Lebenslanges Hundeverbot.

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 25.03.2019 11:30

Beißt ein Hund werden 65.000 Euro zugesprochen, bei einer Kuh 490.000 Euro. Ist ja auch größer die Kuh, oder welche Logik gibt es da??

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 25.03.2019 11:32

Bei einem ist es Trauerschmerzensgeld, beim anderen ein Schadensersatz für konkret ausfallende Zahlungen als Familienerhalter. Das sind zwei paar Schuhe.

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Monal (491 Kommentare)
am 25.03.2019 11:53

Alles Geld dieser Welt bringt das kleine Wesen, das kleine Kind nicht mehr zurück - nie mehr zurück!
Was bleibt?
Fassungslosigkeit und viele Fragen, vielleicht Vorwürfe,...
Unendliche Trauer!
Das kann man nie vergessen!

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 25.03.2019 12:02

Und was hat das mit meinem Posting zu tun?

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Monal (491 Kommentare)
am 25.03.2019 12:50

Nix. Sorry!

Ich habe mein Posting einfach reingestellt, meine Gedanken dazu.

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am 25.03.2019 15:03

Wer sagt, dass das Kind nicht irgendwann auch ein Familienerhalter hätte werden können?

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espresso.perdue (702 Kommentare)
am 25.03.2019 11:24

ein unschuldiges kleines Kind ist tot. Unumkehrbar tot !
die besoffene Hundehalterin geht für ein paar Monate in geschlossene Vollpension, und dann ist für sie wieder alles wie vorher . Gerecht ???

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glindan (1.399 Kommentare)
am 25.03.2019 11:40

Todesstrafenbefürworter???

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Monal (491 Kommentare)
am 25.03.2019 15:06

@glindan …
ja der ist schon etwas schräg drauf dieser J.

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CptWildDuck (774 Kommentare)
am 25.03.2019 11:52

Ein totes Kind bzw. generell ein toter Mensch ist schlimm für alle Beteiligten.
Welche Strafe wäre Ihrer Meinung nach angemessen?

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JohannS_ (319 Kommentare)
am 25.03.2019 12:57

aufhängen, dann noch erschießen und dann den Körper verbrennen grinsen

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espresso.perdue (702 Kommentare)
am 25.03.2019 14:26

für die schuldhafte Tötung eines Menschen aus meiner Sicht angemessene Strafe:

ein Jahr Gefängnis, und anschließend mehrjährige, verpflichtenden, unentgeltliche gemeinnützige Arbeit im sozialen Bereich (z.B. in der Rehabegleitung von Unfallopfern)

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Monal (491 Kommentare)
am 25.03.2019 15:05

Und Psychotherapie

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Monal (491 Kommentare)
am 25.03.2019 11:56

Was ist mit dem Hundsviech?

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JohannS_ (319 Kommentare)
am 25.03.2019 12:55

Wurde glaub ich eingeschläfert!
und zufrieden?

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Monal (491 Kommentare)
am 25.03.2019 13:53

@Johann S.
Glauben ist nicht wissen. Aber trotzdem Danke!
Ob ich zufrieden bin? Was meinen Sie damit? Kenne mich nicht aus. Ich habe nichts verursacht?
Es hat mich halt interessiert. Darf man nicht fragen?
Punkt aus!

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kana (1.783 Kommentare)
am 25.03.2019 13:12

Monal - was ist mit dem Hundsvieh? Nicht der Hund ist schuld, sonder die unfähigen Herrl. Guck dir mal im TV die Hundeflüsterer an!

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Monal (491 Kommentare)
am 25.03.2019 13:50

@kana

Und warum tun die Herrl/Frauerl´n das?
Warum hält sich jemand so einen Hund? Ich möchte bitte einen Grund.
Der ist ja offenbar auch für die Besitzer gefährlich!

Ist dieser Hund jetzt eingeschläfert worden?
Oder rennt der noch wo?

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honkey (13.648 Kommentare)
am 25.03.2019 14:52

Keine Angst Frau Mona, nur die Ruhe, der Hund läuft nimmer, der wurde bereits eingeschläfert!

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alpe (3.482 Kommentare)
am 25.03.2019 17:34

Eingeschläfert

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glingo (4.975 Kommentare)
am 25.03.2019 12:03

Wie viel Kinder oder Erwachsene werden durch Alko Lenker oder schnell Fahrer jedes Jahr getötet oder schwer Verletzt in den meisten Fällen müssen die nicht einmal in Gefängnis!

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JohannS_ (319 Kommentare)
am 25.03.2019 12:55

Was wollen Sie noch?
Die Todesstrafe für die Hundehalterin?

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espresso.perdue (702 Kommentare)
am 25.03.2019 14:00

also zwischen 18 Monaten teilbedingt und Todesstrafe liegt ja schon noch ein sehr weiter Spieltraum.
Ja, ich stehe dazu: 6 Monate unbedingt halte ich bei weitem zu milde für die Tötung eines Menschen.

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Orlando2312 (22.319 Kommentare)
am 25.03.2019 13:00

Welchen Strafenkatalog würden Sie vorschlagen, espresso???

Eventuell würde Ihnen steinigen gefallen? Einem Dieb die Hand abhacken?

Aber über die Scharia kann sich der espresso sicherlich gar nicht genug echauffieren........

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