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Kaufsucht mit tausenden Diebstählen gestillt: Pinzgauer verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 14. Februar 2019, 20:12 Uhr
Diebstahl
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

SALZBURG/ZELL AM SEE. Ein 50-Jähriger, der Waren im Wert von rund 11.000 Euro gestohlen hatte, wurde am Donnerstag am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten, davon vier Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt.

Der Angeklagte hat 2.751 Waren, darunter rund 500 Bücher, gestohlen und sie bei sich zu Hause gehortet.

Die Diebstähle soll der Mann zehn Jahre lang von 2008 bis 2018 in insgesamt 15 Geschäften begangen haben. Mitgehen lassen hat er vor allem Bücher, Kosmetika, Lebensmittel und Textilien. "Da ist schon vieles zusammengekommen. Es war ein Fehler, dass ich daheim alles so lange gelagert habe", sagte der Pinzgauer zu Strafrichter Philipp Grosser. "Ein Fehler war, dass Sie gestohlen haben", ermahnte ihn der Richter.

Drogerie spendet Diebesgut 

Alle Gegenstände, die von Polizisten im November 2018 sichergestellt wurden, habe er nicht gestohlen, erklärte der Angeklagte. "Ich habe die Rechnungen nicht aufbewahrt." Der Saisonarbeiter sprach von einer Kaufsucht, die sich dann "geldmäßig nicht mehr ausgegangen ist". Eine Privatbeteiligte, die eine Filiale einer Drogeriekette in Zell am See vertrat, erklärte, dass die sichergestellten Produkte für einen sozialen Zweck gespendet werden.

Der Beschuldigte ist von 1999 bis 2005 bereits 18 mal vor Gericht gestanden und dann im Jahr 2018 noch einmal wegen versuchten Diebstahls. Bis zu Beginn seiner Untersuchungshaft am 6. Dezember 2018 wegen des aktuellen Strafverfahrens ist er aber noch nie im Gefängnis gesessen.

Der Richter nahm als Schaden einen Wert von mehr als 5.000 Euro an. Er ordnete eine Bewährungshilfe für den Pinzgauer für die Dauer der dreijährigen Probezeit an, die bezüglich des bedingten Strafanteils von acht Monaten ausgesprochen wurde. Da die Vorhaft angerechnet wird, endet der unbedingte Strafanteil von vier Monaten bereits am 6. April. Der Strafrahmen in dieser Causa beträgt bis zu drei Jahren Haft.

 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 15.02.2019 11:10

Pech gehabt, dass er Mann ist! Diebische Elstern werden von unseren RichterInnen stets zu bedingten Strafen verurteilt, auch wenn der Schaden sechsstellig ist.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 15.02.2019 07:31

der hatte wenigstens Verwendung für die Sachen.
Fällt nicht die Bestellung von 24 Fliegern fürs Heer auch unter Kaufsucht,
für die gabs aus Mangel an Piloten keine Verwendung glaub ich

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