Haftstrafe nach Einbrüchen in Apotheke: "Die Sucht hat mich dazu gebracht"
KLAGENFURT. Weil er dreimal in die gleiche Apotheke eingebrochen hat, ist am Freitag ein 25-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt vor Gericht gestanden.
Der Mann aus dem Bezirk Klagenfurt-Land wurde von Richter Gernot Kugi zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt, verurteilt. Er nahm das Urteil an, Staatsanwältin Doris Kügler gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Der bisher unbescholtene Kärntner, der seit Jahren keinen Job hat, zwängte die Schiebetür der Apotheke auf, wie er erzählte. Drinnen nahm er das Geld aus der Kasse und bediente sich am Medizinschrank, in dem die Suchtgiftpräparate aufbewahrt werden. Er sei pleite gewesen und habe dringend Suchtgift gebraucht, erklärte der Angeklagte dem Richter. Seine Mutter, die ihn ohnehin durchfüttert, habe er nicht um Geld bitten wollen, also sei er in die Apotheke eingebrochen. Warum in diese Apotheke, wollte Kugi wissen. Er wohne ganz in der Nähe, meinte der 25-Jährige.
Und weil das Ganze so einfach funktionierte, brach er wenig später ein zweites Mal ein. Beim dritten Mal allerdings blieb es beim Versuch, denn da wurde er geschnappt. Er legte vor der Polizei ein umfassendes Geständnis ab, auch vor Gericht gab er alles zu. Die Sucht habe ihn dazu gebracht, doch nun wolle er davon wegkommen, erklärte der Mann, der seit Jahresanfang in Untersuchungshaft ist. Er habe auch bereits die Zusage für einen Therapieplatz erhalten. 450 Euro vom insgesamt 8.000 Euro betragenden Schaden habe er der Besitzerin der Apotheke bereits zurückgezahlt, unterstrich der Verteidiger des Mannes.
Die Strafe fiel trotz Unbescholtenheit und Geständnis mit 15 Monaten relativ streng aus. Aus generalpräventiven Gründen müsse ein Teil der Strafe unbedingt ausgesprochen werden, erklärte der Richter. Es gehe nicht an, dass Süchtige einfach in Apotheken einbrechen und sich dort bedienen würden. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, könne man sich aber Gedanken darüber machen, Therapie statt Strafe zu verordnen.
Ich würde sagen sofort Staatsbürgerschaft aberkennen und ausweisen um dem Tenor hier gerecht zu werden!