X-Jam-Veranstalter wegen aggressiver Werbung verurteilt

Von nachrichten.at/apa   14.Februar 2018

Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien erging nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums und ist nicht rechtskräftig.

Laut dem Handelsgericht bewirbt die DocLX Travel Events GmbH ihre Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung zu bewegen. Dabei gehe das Unternehmen äußerst hartnäckig vor, wende sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via soziale Netzwerke. Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z. B. über WhatsApp erzeuge der Reiseveranstalter einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Er stelle auch Zusagen wie Boni und die Übernahme von Stornokosten in Aussicht, die er nicht einhalte.

"Das von Maturareisen angesprochene Publikum ist in geschäftlichen Entscheidungen noch recht unerfahren und daher besonders schutzwürdig. Bei diesen jungen Menschen einen solchen Gruppendruck zu erzeugen und auszunutzen ist unseres Erachtens unlauter", Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, am Mittwoch in einer Aussendung.

"WhatsApp geht weit über reine Werbung hinaus"

DocLX wehrt sich gegen die Vorwürfe und legt gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Wiener Handelsgerichtes Berufung ein.

Die junge Zielgruppe über WhatsApp zu kontaktieren sei eine "zielgruppenadäquate Kommunikation, die auch zahlreiche andere Medien nutzen". WhatsApp gehe weit über reine Werbung hinaus, schreibt Sprecher Alex Khaelssberg. "Unter anderem wurde dieser Kanal während der Unwetter auf der letztjährigen Maturareise auch erfolgreich eingesetzt, um die Gäste aufzufordern, während Sturmböen die Unterkünfte nicht zu verlassen oder über aktuelle Programmänderungen zu informieren", schreibt er. Den Einsatz von WhatsApp als "aggressive Geschäftspraktik" zu bezeichnen, stößt dem Veranstalter sauer auf.

Zu den Schulbesuchen sagt Sprecher Khaelssberg: "Die Werbung an Schulen wird von allen Veranstaltern durchgeführt und findet immer in Abstimmung mit der Schulleitung statt. Anders wäre der Zugang in Schul-Räumlichkeiten auch gar nicht möglich." 

Screenshot WhatsApp X-Jam