Wohnung in die Luft gesprengt: Lebenslange Haft

Von nachrichten.at/apa   11.Jänner 2018

Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworene verurteilten den Beschuldigten einstimmig wegen Mordes, 23-fachen Mordversuchs, Brandstiftung sowie gefährlicher Drohung. Der 56-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Erschwerend waren das Zusammentreffen von Vergehen und Verbrechen sowie die Heimtücke der Tat. Mildernd wurde gewertet, dass es teilweise beim Versuch blieb und dass die Dispositionsfähigkeit des Mannes herabgemindert war.

Der Angeklagte habe eine "äußerst ichbezogene Haltung" gezeigt und sich in die Opferrolle manövriert, sagte Schwurgerichtsvorsitzende Richterin Andrea Wolfrum in ihrer Urteilsbegründung. Die Explosion sei ein "Akt der Selbstjustiz" gewesen und habe das Leben und das Vermögen der Hausbewohner gefährdet. Auch habe der Beschuldigte "eine Gleichgültigkeit an den Tag gelegt", als die Opfer ausgesagt hätten. Somit sei mit der Höchststrafe vorzugehen gewesen. Den Privatbeteiligten wurde Schmerzengeld in der Höhe von mehr als 315.500 Euro zugesprochen.

Delogierung angesetzt

Bei der inkriminierten Tat hat es sich laut Staatsanwaltschaft um einen "Racheakt" gehandelt. Der Hausverwalter - ein Rechtsanwalt, der unter anderem auf die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war und der das Objekt in der Hernalser Hauptstraße 210 betreute - hatte die Delogierung des 56-Jährigen betrieben, weil dieser seit längerem keine Miete mehr bezahlte und nicht auf Mahnschreiben reagierte. Auch Strom- und Gasrechnungen blieben offen. Für den 26. Jänner 2017 war die Delogierung angesetzt. Nachdem der Betroffene vom Termin erfahren hatte, erzählte er davon am Vorabend seinem Cousin und seiner Mutter. In den folgenden Stunden soll in ihm laut Staatsanwaltschaft der Entschluss gereift sein, seine Wohnung in die Luft zu jagen.

Um 7.30 Uhr erschienen der Hausverwalter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter, die die Wohnung räumen sollten. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, weil das Klopfen unbeantwortet geblieben war, kam es zu einer Explosion. Der Mieter dürfte ein Gas-Luftgemisch entzündet haben, das sich in seiner Ein-Zimmer-Wohnung gebildet hatte. Der Mann soll in den Nacht- oder frühen Morgenstunden den Gaszähler demontiert, das Gasleitungsventil aufgedreht und so Gas ausströmen haben lassen.

Racheakt

Die Wucht der Detonation hob die Wohnungstür aus den Angeln, die den davor befindlichen Personen um die Ohren flog. Der 64 Jahre alte Hausverwalter überlebte das nicht, der Gerichtsvollzieher und der Schlosser wurden schwer verletzt. Zudem stürzten mehrere Trennwände ein - ein wenige Tage altes Baby in einer Nachbarwohnung kam zum Glück glimpflich davon. Auch der Angeklagte selbst erlitt schwere Verletzungen.

Der 56-Jährige hatte nach seiner Festnahme versichert, keine mörderischen Absichten verfolgt zu haben. Er behauptete, er habe eine lecke Gasleitung, die ihm seiner Darstellung zufolge schon seit Monaten zu schaffen machte, abdichten wollen. Dabei sei ihm unabsichtlich das Unglück passiert.

Schwer belastet wurde der Angeklagte am letzten Verhandlungstag von einem 39-jährigen Mithäftling. Ihm habe der 56-Jährige gestanden, dass er, als es an seiner Tür klopfte, den Gashahn in der Küche aufgedreht habe und ins Wohnzimmer gegangen sei. "Er sagte, 'und dann hab ich sie hochgejagt'", berichtete der 39-Jährige. Der 56-Jährige habe es "aus Zorn" getan, weil er "sich verarscht gefühlt" habe, da er trotz Zahlungen delogiert hätte werden sollen. Bei der Aussage ging ein Raunen durch den Zuschauerraum im Gerichtssaal.

Zurechnungsfähig

Zudem soll der Angeklagte Drohungen gegenüber der Staatsanwältin, einem weiteren Häftling sowie einem Justizwachebeamten ausgesprochen haben. Die Worte an den Beamten, mit ihm "draußen ein ernstes Wörtchen zu reden, ansonsten schicke ich meinen Bruder", brachte dem 56-Jährigen nun die Verurteilung wegen gefährlicher Drohung.

Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer beschrieb den Angeklagten in seinem Gutachten als verhaltensauffälligen Mann. Dieser soll eine kombinierte Persönlichkeitsstörung aufweisen. Er würde auf die Welt "paranoid reagieren" und weise eine übertriebene Empfindlichkeit auf. Die Diskretionsfähigkeit sei "noch erhalten", die Dispositionsfähigkeit "herabgemindert", so der Sachverständige. Zum Tatzeitpunkt war laut Dantendorfer aber Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit gegeben.

Hierkönnen Sie den Artikel vom 26. Jänner 2017 nachlesen.