Versuchter Mord: 14 Jahre Haft für 54-Jährigen
SALZBURG. Ein 54-jährigre Angeklagte ist von einem Schwurgericht am Landesgericht Salzburg am Montagnachmittag wegen versuchten Mordes zu 14 Jahre unbedingter Haft verurteilt worden.
"Das Urteil ist nicht recht rechtskräftig", sagte Gerichtssprecher Peter Egger.
Der geständige Türke, der im Dezember 2017 in der Stadt Salzburg auf einen 42-jährigen Landsmann mit einer Pistole der Marke Walther P38 Kaliber neun Millimeter vier Schüsse abgefeuert und ihn schwerst verletzt hatte, wurde auch wegen versuchter schwere Nötigung, gefährlicher Drohung und illegalen Waffenbesitzes schuldig gesprochen.
Das Gericht sprach dem Opfer 30.000 Euro Teilschmerzensgeld zu, wovon der Angeklagte 2.000 Euro heute bezahlt hat. Der 54-Jährige muss zudem 11.000 Euro der Gebietskrankenkasse an Behandlungskosten für das Opfer zahlen.
Bemerkenswert an diesem Urteil finde ich, dass der Beschuldigte für die Behandlungskosten des Opfers aufkommen muss und diese Aufwendungen der GKK rückerstattet werden.
Ich hoffe sehr, dass bei ähnlichen, auch kleineren Delikten, die Täter vom Gericht auch dazu verpflichtet werden, falls sich das Opfer einer Spitalsbehandlung unterziehen muss, für die Kosten inklusive Rettung/Notarzt aufkommen muss.
Ein hoffentlich richtungsentscheidender Spruch des Schwurgerichtes am Landesgericht Salzburg.
Wie soll das Opfer zum zugesprochenen Geld kommen?
Wenn der Täter im Häfn sitzt.
Von den ewigen Qualen des Verbrechens noch dazu.
Also vier Schüsse auf einen Menschen sind € 30.000,-- wert.
Gut zu wissen. € 2.000,-- werden bezahlt und das wars?
Im Vollzug werden Gefangene ja auch beschäftigt, früher sprach man von ”Sacklpickern” ob der je alles in 14 Jahren rückerstatten kann bleibt abzuwarten, aber seine Anzahlung lässt Hoffnung erwecken