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Verschieber nach Bahnunfall vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 15. Oktober 2018, 16:37 Uhr
Geisterwaggons prallten in Wieselburg gegen Personenzug: Zwölf Verletzte
Der Unfall passierte am 19.Oktober 2016 Bild: APA/FEUERWEHR

SANKT PÖLTEN. Nach einem Bahnunfall im Bezirk Scheibbs ist am Montag in St. Pölten ein Verschieber wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht gestanden.

Durch eine Unachtsamkeit des 53-Jährigen sollen laut Anklage fünf Waggons entrollt sein, die nach 20 Kilometern gegen einen Regionalzug prallten. Der Mann bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt.

Bei dem Zusammenstoß am 19. Oktober 2016 in Wieselburg waren laut Anklage 18 Personen verletzt worden, vier davon schwer. Der seit 1986 als Verschieber tätige Niederösterreicher soll der Staatsanwaltschaft zufolge dafür verantwortlich sein, dass sich eine Wagengruppe mit einem Mannschafts- und vier Güterwagen loslöste und unkontrolliert bis Wieselburg fuhr. Dem 53-Jährigen wurden Außerachtlassen der Sorgfalt bei einem Kuppelvorgang sowie mangelnde Sicherung einer Wagengruppe in Randegg vorgeworfen. Demnach soll er den Bremsabsperrhahn nicht geöffnet und die Bremsklötze nicht abschließend kontrolliert haben.

Er habe sich vorschriftsmäßig verhalten, sagte der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Edwin Mächler verteidigt wurde. Der Verschieber hatte noch versucht, den Waggons nachzulaufen, konnte sie aber nicht mehr einholen. Schließlich war ein Triebfahrzeug den Waggons nachgefahren, diese lagen jedoch bereits außer Sichtweite. In der Brauereistadt war es zur Kollision mit einem Personenzug gekommen, in dem sich 17 Passagiere und vier ÖBB-Mitarbeiter befanden.

Staatsanwalt Karl Wurzer bezeichnete ein Gutachten aus dem Bereich Eisenbahnwesen als "sehr eindeutig": Grund für das Entrollen sei die nicht ordnungsgemäße Sicherung gewesen. An der Wagengruppe sei "kein technischer Defekt" vorgelegen, wie Versuche mit der Unfallgarnitur laut dem Sachverständigen ergeben haben. Die Ursache könne nur darin bestehen, dass eine Dienstvorschrift verletzt wurde, sagte der Gutachter auf Frage von Richter Slawomir Wiaderek. Der Sachverständige ging davon aus, dass die davon gerollten Waggons mit 40 bis 60 km/h unterwegs gewesen waren - auf einer Strecke mit mehreren teils unbeschrankten Bahnübergängen.

Die Waggons hatten sich laut Aussagen des Angeklagten und von Zeugen erst in Bewegung gesetzt, nachdem sie mehrere Minuten lang gestanden waren. Laut Aufzeichnungen dauerte der gesamte Aufenthalt des Triebfahrzeugs in Randegg - vom Einfahren bis zum Nachfahren hinter den entrollten Waggons nach Wieselburg - jedoch nur knapp über fünf Minuten.

Die Einzelrichterverhandlung wurde zur Beischaffung zusätzlicher Unterlagen auf unbestimmte Zeit vertagt. Konkret sollen Informationen zu Sprachaufzeichnungen und eine fehlende Übersicht über Instandhaltungsaufträge zu einem Waggon eingeholt werden.

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1  Kommentar
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Harbachoed-Kater (4.911 Kommentare)
am 15.10.2018 16:49

Kinder, wie die Zeit vergeht.

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