Trotz Verbot darf Lehrerin weiterhin Kopftuch tragen

13.April 2017

Helga Suleiman wollte mit Kopftuch unterrichten. Auch, nachdem ihr Arbeitgeber – das steirische Berufsförderungsinstitutes (bfi) – das Tragen religiöser Symbole untersagte hatte. bfi-Geschäftsführer Wilhelm Techtl drohte der Lehrerin, sie nicht weiter anzustellen, sollte sie sich nicht an das Verbot halten.

Hintergrund war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das vor rund einem Monat ergangen ist. Demnach dürfen Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen das Tragen des Kopftuches verbieten, was das steirische bfi tat, obwohl sich das bfi Österreich davon distanzierte. Im Dachverband war man der Auffassung, dass es weder für Kursteilnehmer noch für Mitarbeiter des bfi Bekleidungsvorschriften geben sollte.

Rechtsgutachten in Auftrag

Suleiman, für die das Kopftuchtragen "Teil ihrer Identität" ist, wandte sich an die Gleichbehandlungskommission und an die Arbeiterkammer – mit Erfolg. Denn die Lehrerin darf nun im Unterricht weiterhin ein Kopftuch tragen.

Die Dienstanweisung gilt zwar weiterhin, doch werde sie laut Berufsförderungsinstitut so lange nicht vollzogen, bis ein Rechtsgutachten vorliegt. Das Gutachten lasse die Arbeiterkammer nun von der Universität Innsbruck erstellen, sagt Werner Anzenberger, Leiter der Abteilung für Arbeit und Sozialpolitik an der steirischen AK.

Die betroffene Sprachtrainerin kann damit vorerst weiterarbeiten. Laut Anzenberger soll geklärt werden, inwieweit sogenannte neutrale Vorschriften überhaupt geeignet seien, ein generelles Kopftuchverbot zu rechtfertigen.

Techtl hatte stets betont, dass es sich bei dem Verbot nicht um eine Diskriminierung von Musliminnen handelt. Auch christliche Zeichen – wie zum Beispiel Kreuze in den Kursräumen – seien beim steirischen Berufsförderungsinstitut nicht mehr erlaubt.