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Tirol: 20-facher Mord in Syrien - Schuldspruch für Angeklagten

Von nachrichten.at/apa, 11. Dezember 2018, 16:33 Uhr
Gericht Prozess
Am Landesgericht Innsbruck wurde der 29-Jährigen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bild: Weihbold

INNSBRUCK. Der Prozess gegen einen 29-Jährigen wegen des Vorwurfs des Mordes als terroristische Straftat ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Dem Mann wurde vorgeworfen, im Syrien-Krieg mindestens 20 verletzte und wehrlose Soldaten der gegnerischen Truppen erschossen zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Die Verteidiger meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Geschworenen sprachen den 29-Jährigen einstimmig schuldig. Der Angeklagte war bereits in einem erstinstanzlichen Verfahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der OGH hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben, weshalb der Prozess neu aufgerollt werden musste. Der 29-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Sein Geständnis vor Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz, auf das sich die Anklage gestützt hatte, sei auf einen Übersetzungsfehler des Dolmetschers zurückzuführen, hatte sich der Beschuldigte verteidigt.

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7  Kommentare
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betterthantherest (33.660 Kommentare)
am 11.12.2018 20:31

Wie viele Schutzsuchende haben eine vergleichbare Vitae?

Der Messerstecher von Steyr war mit seinem 17 Jahren angeblich auch in ein Tötungsdelikt verwickelt.

Was wurde aus dem Messerstecher von der Innsbrucker Bogenmeile? Still geworden um diesen abgelehnten Asylwerber aus Afghanistan, der dank einer namhaften Hilfsorganisation noch in A war und einen Vorarlberger tödlich verletzt hat.

Man kann immer nur betonen: Wer in seinem Herkunftsland nicht in der Lage war, sein Leben friedlich zu gestalten, der kann es hier in A auch nicht.

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vjeverica (4.293 Kommentare)
am 11.12.2018 18:55

@pepone + Maireder !"

danke schön.
Ich bin entsetzt! D.h., wenn jemand hier oder "daheim" eine Mord begeht, dann müssen wir ihn auf immer und ewig behalten, weil er daheim sonst des Todes wäre. Super traurig
Tür und Tor offen für alles Gesindek der Welt - in der ges.EU.

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 11.12.2018 19:28

Daher muss auch nicht alles sofort unterschreiben was von der UNO wenn auch mit "soft law" gefordert wird.
Man kann durchaus abwarten wie sich so ein Vertrag entwickelt, beitreten kann man noch immer.
Auch nach Marrakesch grinsen

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vjeverica (4.293 Kommentare)
am 11.12.2018 17:14

ich bin verwirrt.
Der Mann dürfte kein Österreicher sein (noch nicht), die Morde wurden alle in Syrien begangen.

Wie gibt es das dann, dass ein österr.Richter das beurteilen darf, sich Ö für Anklage etc. zuständig fühlen kann (muss?)
Wäre da nicht das Heimatland zuständig? Vom Einsitzen rede ich da noch gar nicht.
Ist das nicht ein Eingriff in syrisches Recht???

Tat in Syrien, Strafausmaß auch von dort, Verhandlung dort, Einsitzen dort?
Tat in Österreich, Strafausmaß auch von Ö, Verhandlung in Ö, Einsitzen (leider) auch in Ö. ????

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pepone (60.622 Kommentare)
am 11.12.2018 17:22

der EUGH darf ja auch angeklagten für taten verurteilen die sie im
Ausland verübt haben und keine eu bürger sind !

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 11.12.2018 18:29

Hallo Eichhörnchen grinsen da gibt es die Genfer Flüchtlingskonvention die foldgendes sagt:
Quote
Wenn eine Person aus einem Land kommt, in dem ihr Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder politischer Haltung droht, liegt ein Asylgrund vor (Genfer Flüchtlingskonvention). Falls einer Person im Heimatland Folter oder Todesstrafe droht, kann in der EU um subsidiären Schutz angesucht werden, obwohl kein Asylgrund vorliegt. - Wenn beispielsweise ein Afghane in Österreich einen Mord begeht, kann er nicht abgeschoben werden, weil ihm in Afghanistan die Todesstrafe droht. - Wenn es ein Afghane, der in Afghanistan einen Mord begangen hat, bis nach Österreich schafft, kann er, aufgrund einer drohenden Hinrichtung im Heimatland, ebenfalls nicht abgeschoben werden.
unquote
Selbes gilt auch für Syrer und für Länder wo dies zutrifft. LEIDER

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.12.2018 00:34

Ein Grund mehr diese Genfer Flüchtlingskonvention hier nicht mehr 1:1umzusetzen.
Unsere Bürger haben ein HÖHERES RECHT AUF SCHUTZ als diese dreckige Kakerlake.

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