Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Spielsüchtiger Niederösterreicher gewann Verfahren gegen Novomatic

Von nachrichten.at/apa, 22. Oktober 2018, 16:16 Uhr
SPÖ will kleines Glücksspiel zur Gänze verbieten
In zwei Jahren rund 2 Millionen Euro verspielt. Bild: Reuters

WIENER NEUSTADT. Mit einer Klage ist ein Spielsüchtiger gegen den Novomatic-Konzern erfolgreich gewesen, es geht um 2,5 Millionen Euro. Das Gericht sah u.a. den Mann wegen seines Zockverhaltens als partiell geschäftsunfähig an und erklärte die geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam.

Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss rund 2,5 Millionen Euro zurückzahlen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Der Kläger gab an, in Wien von 2002 bis 2012 rund zwei Millionen Euro an von Novomatic betriebenen Automaten verspielt zu haben. Laut einem psychiatrisch-neurologischen Sachverständigen-Gutachten konnte der Mann dem Drang, "exzessiv zu spielen", im für die Klage relevanten Zeitraum nicht widerstehen. Im Bezug auf das Glücksspielverhalten liege somit eine "partielle Geschäftsfähigkeit" vor. Das Gericht folgte dieser Ansicht und stellte fest, das schon alleine deshalb der Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze besteht.

Hinzu kommt, dass das Gericht im Urteil vom 10. August von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz ausgeht. Die vom Kläger ausgeübten "Würfelspiele", "Actiongames" und "Gambeln" würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes.

Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss dem Kläger laut Urteil 2.009.100 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen. Der Rechtsvertreter der beklagten Partei legte Berufung ein.

mehr aus Chronik

Triste Zustände: 3 junge Tiger in der Slowakei beschlagnahmt

Wien-Attentat: Hohe Strafen gegen Mittäter in Prozess-Wiederholung

Kopfhaut abgerissen: 8-Jähriger geriet in Kärnten mit Haaren in eine Mühle

Großglockner Hochalpenstraße als "staufreie Alternative" zur A10?

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

12  Kommentare
12  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 23.10.2018 13:09

Dürfte das erste mal sein, dass ein Spielsüchtiger von Novomatic was gewinnt.

lädt ...
melden
antworten
marchei (4.370 Kommentare)
am 23.10.2018 08:53

Gilt im Umkehrschluss auch, dass sich ein Glücksspielkonzern von den Gewinnern das Geld wiederholen darf?
Wäre ja nur logisch!

lädt ...
melden
antworten
meisteral (11.748 Kommentare)
am 22.10.2018 23:24

Geil, kaufe mir morgen BMW, fahre dauernd zu schnell und schiebe das auf den Hersteller/Verkäufer!
Wel done, Ö!

lädt ...
melden
antworten
meisteral (11.748 Kommentare)
am 22.10.2018 23:28

Kaufemien ein l für well... done

lädt ...
melden
antworten
meisteral (11.748 Kommentare)
am 22.10.2018 23:29

Sch.... Rechtschreibprüfung...#

lädt ...
melden
antworten
FuerGerechtigkeit (1.462 Kommentare)
am 22.10.2018 19:51

Spiele seit 30 Jahren Lotto, Höchstgewinn in diesen Jahren 10.000 Schilling durch die letzten 4 Zahlen beim Jocker. Gesamtverlust beim erlaubten Betrugsspiel Lotto mehr als 500.000 Euro, darf ich jetzt auch klagen? Oder ist es bei einem erlaubten Betrugsspiel durch den Staat erlaubt das Kunden geprellt werden?

lädt ...
melden
antworten
alpe (3.482 Kommentare)
am 22.10.2018 22:42

das Kunden????

lädt ...
melden
antworten
kakr (447 Kommentare)
am 23.10.2018 11:09

Pro Woche über die Jahre im Schnitt 350 Euro Einsatz! Gratuliere! Das muss ein Bombengehalt sein, dass Sie da bezogen haben. Da kann man schon ein wenig in die Lotto AG investieren!

lädt ...
melden
antworten
jamei (25.499 Kommentare)
am 23.10.2018 11:39

Also wenn Sie in Schilling gewonnen haben und in Euros gewettet
haben, da müssen Sie auf alle Fälle klagen.

lädt ...
melden
antworten
2good4U (17.622 Kommentare)
am 22.10.2018 18:22

Recht so. Wer die Schwächen und Krankheiten der Menschen schamlos ausnutzt soll ruhig dafür zahlen.

Was mich stutzig macht ist die Summe. Der Kläger bzw. dessen Anwalt muss ja glaubhaft gemacht haben dass dieser Betrag verspielt wurde. Wie viel Geld hatte der Kläger also?

Hätte ich zwei Mio hätte ich was besseres damit zu tun als sie zu verzocken zwinkern

lädt ...
melden
antworten
ElimGarak (10.745 Kommentare)
am 22.10.2018 16:29

Und Frau Glawischnig wird sicherlich - da sie ja für den bereich Corporate Responsibilty und Sustainability verantwortlich ist, dafür plädieren, dem Opfer noch mehr Hilfe zukommen zu lassen zwinkern zwinkern zwinkern

lädt ...
melden
antworten
kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 22.10.2018 17:16

Ganz sicher wird sie das. Und wenn wer was anderes behauptet, wird sie ihn wie üblich gleich verklagen.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen