So begründeten die Richter das Hadishat-Urteil
WIEN. Kein anderer Strafprozess in Österreich zog derart viel mediale Aufmerksamkeit auf sich wie der Mordprozess gegen den 16 Jahre alten Robert K., der am Mittwoch, wie berichtet, in den späten Abendstunden zu 13 Jahren Haft für den Mord an der erst sieben Jahre alten Hadishat verurteilt worden ist.
Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Liane Hirschbrich erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Monika Gansterer gab vorerst keine Erklärung ab.
Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die geständige Verantwortung des Burschen sowie – wie der vorsitzende Richter Daniel Rechenmacher sagte – "eine gewisse Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit" berücksichtigt. Erschwerend waren laut Rechenmacher die Hilflosigkeit des Opfers, die "Grausamkeit der Tat" sowie "das Nachtatverhalten". Der Schüler hatte die Leiche im Müll entsorgt.
Entscheidend im Prozess war die Frage, ob der junge Mann zum Tatzeitpunkt wusste, was er tat. Zwei Psychiater hatten diese Frage in ihren Gutachten diametral beantwortet. Die Geschworenen folgten in ihrem Urteil mit 7:1 Stimmen dem Gutachten des Psychiaters Peter Hofmann. Er war zu dem Schluss gekommen, dass K. zwar an erheblichen Zwangsstörungen, einer Neigung zu Selbstüberhöhung und einer narzisstisch-schizoiden Persönlichkeitsstörung leide, aber dennoch zurechnungsfähig war. Die von Anwalt Nikolaus Rast vertretenen Angehörigen des getöteten Mädchens bekamen 5000 Euro zugesprochen. Der 16-Jährige wirkte bei der Urteilsverkündung ruhig und gelassen und erklärte mit fester Stimme: "Ich habe das Urteil verstanden."
Die Verhandlung war unter strengen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen. Der Tatverdächtige trug zu seiner eigenen Sicherheit während der Verhandlung eine Schutzweste.