Richterin braucht vier Wochen für „Mafia“-Urteil
WIENER NEUSTADT. Im „Mafia-Prozess“, in dem sich 13 Tierschützer wegen des Deliktes der „kriminellen Vereinigung“ verantworten müssen, ist nach 96 Verhandlungstagen ein Ende in Sicht: Am 2. Mai will die Richterin die Urteile verkünden.
Die vergangene Woche hat das – zumindest erstinstanzliche – Finale des Mammutprozesses gegen 13 angeklagte Tierschützer, unter ihnen Martin Balluch, Chef des „Vereines gegen Tierfabriken“, eingeläutet. Am Donnerstag standen 15 Stunden Verhandlung auf dem Programm.
Am Freitag war Zeit für die Schlussplädoyers des Staatsanwalts Wolfgang Handler, der 13 Beschuldigten und ihrer sechs Anwälte, die insgesamt zehn Stunden in Anspruch nahmen. Doch nach den Schlussplädoyers fällte Richterin Sonja Arleth keine Urteile. Sie vertagte und verlegte die Urteilsverkündung auf den 2. Mai. Die Richterin brauche eine längere Nachdenkpause, um sich die Urteile wohl zu überlegen, heißt es zu der Vertagung aus dem Landesgericht Wiener Neustadt. Die Urteile erst einen Monat nach den Schlussplädoyers zu verkünden, sei zwar nicht üblich, aber laut Strafprozessordnung auch nicht unzulässig, sagt dazu die Wiener Anwältin Alexia Stuefer im Gespräch mit den OÖNachrichten. „Begeistert bin ich natürlich nicht, dass noch einmal ein Monat vergeht, bis ein Urteil verkündet wird.“
Es ist das Wesen eines Strafprozesses, dass die Meinungen von Verteidigung und Anklage am Ende einer Hauptverhandlung diametral auseinandergehen. Im Fall des umstrittenen Tierschutzprozesses ist der Widerspruch aber besonders eklatant. Während Verteidiger und Angeklagte behaupteten, es sei ihnen gelungen, sich vom Vorwurf der „kriminellen Vereinigung“ freibewiesen zu haben, beharrte der Staatsanwalt auf seinem Strafantrag und dehnte die Anklage sogar noch aus.
Nach neuen Aussagen eines Zeugen werden Balluch, dessen Bruder und einem weiteren Aktivisten zudem noch zwei Sachbeschädigungen und in einem Fall Tierquälerei vorgeworfen. Damals soll es um Befreiungsaktionen von Schweinen gegangen sein.
„Mafia-Vorwurf entkräftet“
Warum es gelungen sei, den „Mafia-Vorwurf“ zu entkräften, erklärt Stuefer so: „Typische Merkmale für eine kriminelle Vereinigung liegen überhaupt nicht vor. Es gibt keine Befehlskette, keine Abschottung nach innen. Und welche mafiöse Verbindung verfolgt ihre Ziele über die Medien?“ Die Hauptverhandlung habe die „Absurdität“ des Vorwurfs gezeigt, sagt Stuefer.
„Mafia-Vorwurf entkräftet“