Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Prozess gegen steirischen Arzt muss wiederholt werden

Von nachrichten.at/apa, 17. August 2018, 09:31 Uhr
Landesgericht Graz Bild: Weihbold

GRAZ. Der Prozess gegen einen oststeirischen Arzt, der nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen worden war, muss wiederholt werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat der Berufung der Staatsanwaltschaft Graz stattgegeben. OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte. Dieber zufolge ist das OLG der Meinung, dass Beweisergebnisse, die in der Hauptverhandlung zutage getreten waren, "nicht ausreichend erörtert" und daher die Urteilsannahme als "nicht ausreichend empfunden" wurde. Ein diesbezügliches Schreiben sei vergangene Woche an das Landesgericht Graz zugestellt worden. Damit muss der Prozess am Landesgericht noch einmal mit einem anderen Richter verhandelt werden. Barbara Schwarz, Sprecherin des Landesgerichts Graz, bestätigte den Erhalt des Schreibens und die Aufhebung des Urteils. Welcher Richter die Neuauflage verhandeln werde, sei noch offen, ebenso der genaue Termin.

„Verspäteter Rosenkrieg“

Der Arzt aus der Oststeiermark, Bruder eines bekannten Politikers, ist am 29. September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, freigesprochen worden. Richter Andreas Rom führte in seiner Urteilsbegründung aus: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist." Der Richter sah in den Vorwürfen der Familienmitglieder vielmehr einen "verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung". Die schriftliche Urteilsbegründung beschäftigte sich unter anderem mit dem Aussehen der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: "Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen." Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der "extravagante Kleidungsstil" der Ex-Ehefrau, die den Eindruck einer "überladenen Person" gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der schriftlichen Urteilsbegründung wegen "vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld" Berufung eingebracht. Die Staatsanwaltschaft erklärte die Entscheidung zu berufen damit, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtskräftigen Freispruch "formelle Begründungsmängel geltend gemacht werden". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graz wurde das Urteil "formell nicht richtig begründet". Außerdem werde die "Beweiswürdigung inhaltlich bekämpft".

mehr aus Chronik

Kopfhaut abgerissen: 8-Jähriger geriet in Kärnten mit Haaren in eine Mühle

Österreich ist beim Bahnfahren Nummer 2 in der EU

Warum der Fliegerhorst Brumowski umbenannt wird

Triste Zustände: 3 junge Tiger in der Slowakei beschlagnahmt

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen