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Prostituierte knöpfte Kärntner Pensionist 90.000 Euro ab

18. Dezember 2018, 15:19 Uhr

KLAGENFURT. Wegen schweren Betrugs ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt eine 22-Jährige zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer sah es als erwiesen an, dass die Frau einen 79-jährigen Kärntner um 90.000 Euro betrogen hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Im Jahr 2015 hatte der Pensionist die Rumänin in einem Bordell in Villach kennengelernt. Damit sie nicht mehr als Prostituierte arbeiten müsse und er jemanden habe, der ihn im Alter pflegt, ließ er die Frau bei sich wohnen. Im Mai 2015 präsentierte die Frau schließlich die Idee, in ihrer Heimat ein Pfandleihhaus zu eröffnen - das solle ihre Mutter führen und sie selbst könne dann für den Pensionisten in Kärnten sorgen. "Mindestens 50.000 Euro" brauche sie dafür, sagte sie, woraufhin der Mann ihr bereitwillig 60.000 Euro überwies. Nach einem kurzen Aufenthalt in Rumänien kehrte sie zurück und behauptete, weitere 30.000 Euro für ihr Geschäft zu benötigen. Auch die überwies ihr der Mann, doch kurz darauf ging die Beziehung in die Brüche. Auf Anraten einer Bekannten ging der Kärntner zur Polizei.

Betrogener hatte Angeklagte zuerst entlastet

Die Verhandlung am Dienstag war bereits der zweite Rechtsgang. Denn die Frau war in der Causa schon einmal vor Gericht gestanden - in der Verhandlung hatte der heute 79-Jährige die Rumänin entlastet, "aus persönlicher Zuneigung zu ihr", wie Staatsanwältin Gabriele Lutschounig am Dienstag rückblickend sagte. Die Folgen: Ein Freispruch in erster Instanz für die Frau - und später eine Verurteilung des Mannes wegen falscher Zeugenaussage und Begünstigung zu 9.000 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft. Schließlich wurde der Freispruch der Rumänin aufgehoben.

"Das Opfer ist ein alter, einsamer Mann", sagte Staatsanwältin Lutschounig in ihrem Anklagevortrag. Er habe nicht nur die Angeklagte, sondern auch andere Prostituierte aufgesucht, beschenkt und "großzügig entlohnt". Nachdem er der Angeklagten das Geld überwiesen hatte, habe sie sich auch nicht mehr um ihn gekümmert. Zuvor habe sie ihm auch verschwiegen, bereits mit einem anderen Mann verheiratet zu sein.

Die 22-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Sie habe das Geld als "Zukunftsvorsorge" gesehen: "Wir haben darüber geredet, was ich damit machen könnte. Aber über konkrete Dinge, was damit geschehen soll, nicht. Vielleicht habe ich einmal gesagt, dass es mir gefallen würde, ein Pfandleihhaus aufzumachen." Ob sie das Geld auch zurückzahlen müsse, darüber habe man nie gesprochen. "Sie bekommen 60.000 Euro, das ist viel Geld, nicht nur in Rumänien, und jetzt erklären Sie mir, dass nie darüber geredet wurde, was damit passiert?", fragte Richter Herrnhofer. "Er hat gesagt, er gibt mir dieses Geld, damit ich nicht mehr als Prostituierte arbeiten muss", antwortete die Angeklagte. Sie habe das als Schenkung aufgefasst.

Alles Geld verbraucht

Von dem Geld sei jedenfalls nichts mehr übrig. Ihrem Mann habe sie für 25.000 Euro einen BMW gekauft, der aber bald wieder verkauft wurde. Außerdem kaufte sie für 30.000 Euro ein Grundstück in Rumänien. Der Rest sei für "sinnlose Sachen, die man gar nicht braucht" draufgegangen, wie Schmuck, Kleidung, teure Handtaschen und Schuhe: "Ich war nicht imstande, etwas Vernünftiges daraus zu machen", gab die Angeklagte zu.

Staatsanwältin Lutschounig konfrontierte die 22-Jährige schließlich mit einer Aussage, die der 79-Jährige bei der Polizei getätigt hatte: "Ich betrachte die Beträge nicht als Darlehen, sondern als Investitionskapital. Wenn sie nie vorhatte, ein Geschäft zu gründen, fühle ich mich betrogen und schließe mich als Privatbeteiligter an", hatte er damals gesagt. Das sagte er auch am Dienstag: "Sie hat den Betrag genannt, den sie braucht, ich habe es geglaubt." Schenkung sei keine vereinbart gewesen. Trotzdem zog er vor Gericht seinen Privatbeteiligtenanschluss zurück: "Sie hat ja gesagt, dass sie kein Geld hat." Auf Nachfrage der Staatsanwältin gab der Mann auch an, dass die Angeklagte seit vergangener Woche wieder bei ihm wohne. Lutschounig verwies auch auf eine Aussage eines Kriminalbeamten, dass es ein regelrechtes Muster gebe, über das Prostituierte ältere Männer ausnehmen und etwa eine Krankheit von sich oder einem Familienmitglied vortäuschen würden.

Verteidiger Philipp Tschernitz sprach in seinem Plädoyer von einem anderen Fall, als der 79-Jährige einer anderen Prostituierten 62.000 Euro geschenkt hatte, was aber strafrechtlich nicht relevant war: "Hier kommen wir zu dem Punkt: Ist das Betrug oder nicht?" Auch in diesem Fall habe ihn nicht wirklich interessiert, ob er das Geld zurückbekommt: "Ihn hat nur interessiert, dass sie sich um ihn kümmert."

Der Schöffensenat kam jedenfalls zu dem Urteil, dass alle Tatbestandteile eines Betruges erfüllt sind. "Wir gehen davon aus, dass die Frau davon gesprochen hat, dass sie aus der Prostitution aussteigt und in ein Geschäftslokal investieren wird - und dass sie das Geld auch zurückzahlt." Natürlich sei der Mann leichtgläubig gewesen, aber es seien auch Täuschungshandlungen gesetzt worden. Die 90.000 Euro muss die Frau nun jedenfalls an den Staat zurückzahlen - da der 79-Jährige seinen Anschluss zurückgezogen hatte, wurde der Betrag für verfallen erklärt.

Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht, auch die Angeklagte nahm das Urteil an - sie verließ das Gericht mit dem 79-Jährigen, der vor dem Verhandlungssaal auf sie gewartet hatte.

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5  Kommentare
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renele (3.081 Kommentare)
am 18.12.2018 18:21

Ein alter notgeiler Mann, der nur auf der Suche nach jungen Mädchen ist. Wenn er sich einsam fühlt und wem in seiner Nähe haben will, gibt es sicher Frauen in seinem Alter die mit ihm den Alltag verbringen. Aber es gibt leider alte Menschen ob Frau oder Mann, die glauben, sie können sich die Liebe erkaufen und sind dann enttäuscht , wenn sie merken, dass sie nur benutzt werden.

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 18.12.2018 18:00

90 tsd€ einer Hure schenken? die Frau muss etwas können was andere nicht können ???

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jago (57.723 Kommentare)
am 18.12.2018 21:08

Gebet eines alten Mannes:

"Herr, du hast mir das Können genommen, nimm mir bitte auch das Wollen!"

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higgs (1.253 Kommentare)
am 18.12.2018 17:51

kann sie das in schäferstündchen zurück zahlen? wieviele wären das?

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fritzlfreigeist (1.646 Kommentare)
am 18.12.2018 17:01

Was soll denn so ein Alter mit einem Haufen Geld noch tun ....Reisen sicher schon zu beschwerlich, Griespapperl statt Haubenrestaurant .... da kauft er sich halt kleine Freuden, an denen es sicher nicht gefehlt hat.

Eine winwin-Situation eben.

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