Patientin gestorben: Droht Arzt eine Mordanklage?
LINZ. Am kommenden Mittwoch muss sich ein Arzt aus dem Bundesland Salzburg vor dem Oberlandesgericht Linz verantworten.
Der Mediziner kämpft gegen ein Unzuständigkeitsurteil, welches ihn unter Verdacht stellt, eine Patientin ermordet zu haben. Würde das OLG das Unzuständigkeitsurteil der ersten Instanz bestätigen, müsste der Arzt mit einem Geschworenenprozess rechnen und ihm würde womöglich sogar eine lebenslange Haftstrafe drohen.
Die Vorgeschichte: In der Nacht auf den 30. Oktober 2014 soll der Anästhesist einer 79-jährigen Osteoporose-Patientin in einem Salzburger Krankenhaus Morphin-Infusionen in so hoher Dosis verabreicht haben, dass die Frau laut einem Gutachten daran starb. Der Beschuldigte beteuerte seine Unschuld. Es habe sich um keine Überdosis Morphin gehandelt, die Dosierung sei im klinisch üblichen Bereich gewesen. Es kam zu einer Anklage gegen den Arzt wegen fahrlässiger Tötung und zu einer Hauptverhandlung vor einer Einzelrichterin. Dort gab es einen Knalleffekt: die Richterin fällte ein Unzuständigkeitsurteil, denn sie sah angesichts der Faktenlage keine fahrlässige, sondern eine vorsätzliche Tötung, also Mord. Die betagte Patientin litt an mehreren Vorerkrankungen, wurde nach einem Kreislaufkollaps mit der Rettung ins Spital gebracht und war in einem schlechten Zustand. Der Arzt klärte damals den Neffen der 79-Jährigen auf und wies darauf hin, dass die Tante die Intensivstation vermutlich nicht mehr lebend verlassen werde. Der Neffe soll daraufhin erwidert haben, es sei ohnehin nicht der Wunsch der Tante, künstlich am Leben erhalten zu werden.
Das Salzburger Gericht war der Ansicht, dass der Mediziner eine Art von aktiver Sterbehilfe vorgenommen haben soll, die nach österreichischer Rechtslage aber streng verboten ist und sogar als Mord im Sinne des § 75 Strafgesetzbuch geahndet werden kann.
Der Salzburger Fall wird vor allem von der Ärzteschaft mit Besorgnis verfolgt. Anästhesisten und Intensivmediziner wehrten sich gegen die „Kriminalisierung“ von Kollegen. „Als Arzt muss man erkennen, ob sich die Erkrankung eines Patienten verbessern kann oder ob der Sterbeprozess bereits begonnen hat. Hat der Prozess bereits begonnen, darf man ihn auf keinen Fall durch medizinische Maßnahmen verlängern“, wurde etwa Petra Innerhofer, die Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) in einer Presseaussendung zitiert.
Beim Tot meiner Mutter hätte ich mir so einen Arzt gewünscht.
Ich musste ihr wochenlang zusehen, wie sie auf der Intensivstation künstlich am Leben erhalten wurde.
Ich habe daraufhin eine Patientenverfügung unterschrieben.
Bald wird keine(r) sich mehr trauen, Arzt zu werden....
Ein Anästhesisten sollte wissen, was er diesbezüglich tut und wie er es anderen gegenüber kommuniziert.
da wirds Gutachter geben und so ein Gutachter wird jetzt nicht mehr feststellen können ob die Dosis zu hoch war, daher wirds mangels an Beweisen eine Freispruch geben - es wären wichtigere Sachen zu "richten".
Ich frage mich - Wer hat diese Klage angezettelt? Angehörige? Spital? Kollegen des Arztes? Es muss ja fast irgendein Interesse dahinter gesteckt haben...
Mal so ne Frage..... hat das Gericht nix besseres zu tun......