Nach OGH-Urteil: Sind Tausende Testamente ungültig?
WIEN. Anlassfall: Freundin einer Sterbenden ließ sich statt der Tochter als Alleinerbin ins Testament einsetzen.
Ein Testament ist ungültig, wenn die Zeugen diese letztwillige Verfügung nicht direkt unterschreiben, sondern ihre Unterschrift auf ein eigenes Dokument setzen. Zu dieser Entscheidung kam der Oberste Gerichtshof (OGH), der einen Erbschaftsstreit in Vorarlberg entschieden hat.
Das Urteil könnte laut Anwälten richtungsweisend sein. Denn dass Testamente auf einem Extra-Zettel unterfertigt werden, war in Österreich bisher gängige Praxis. Experten raten, bereits verfasste Testamente prüfen zu lassen. Im Anlassfall klagte die Tochter einer Verstorbenen und bekam Recht.
Ihre Mutter hatte am Sterbebett Besuch von einer Freundin erhalten. Diese hatte einen Anwalt und zwei Sekretärinnen dabei und ließ die Sterbende ein maschinengeschriebenes Testament unterschreiben, das die Freundin zur Alleinerbin machte. In erster und zweiter Instanz erklärten die Gerichte die Willensverfügung als gültig.
Beim Obersten Gerichtshof bekam allerdings die gegen die letztwillige Verfügung klagende Tochter Recht.
Das ist doch ganz klar erklärt!
Wer das nicht versteht hat ein
allgemeines Verständnisproblem!
Und auch ich habe das bereits
im vorigen JH gelernt,
dass die Unterschriften direkt
unter das Testament gehören
und nicht auf irgend einen
anderen Zettel!
Ich verfasse ein Testament
zu meinen Gunsten und liefere
dann Unterschriften aus einem
anderen Fall???
Überhaupt am Sterbebett???
Das dürfte auch ein Problem sein!
Da tanzt die "Freundin" gleich
mit dem Notar und 2 Sekretärinnen an???
Das schreit förmlich nach Verdacht!
War da die verstorbene Frau überhaupt
noch im vollen Besitz ihrer geistigen
Kräfte?
Sehr bedenklich!
(weil's meistens das gültige ist!)
Liebe OÖN Redaktion
könnten Sie den Artikel in eine allgemein verstaändliche Form bringen? So ist er zumindest für mich nur wirres Geschreibsel
Der Verfasser des Artikels hat sich bestimmt auch nicht ausgekannt!
Ein Testament ist ungültig, wenn die Zeugen nicht auf der Urkunde direkt unterschreiben. Zu diesem Urteil kam jetzt der Oberste Gerichtshofs (OGH) im Zusammenhang mit einem Erbschaftsstreit in Vorarlberg. Das Urteil dürfte für ganz Österreich richtungsweisend sein. Denn in Österreich werden zahlreiche Testamente auf einem extra Zettel unterfertigt und sind damit ungültig.
Der OGH fasst sein Urteil folgendermassen zusammen: "Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn die Testamentszeugen nicht auf dem Blatt (oder den Blättern) mit dem Text der letztwilligen Verfügung, also 'auf der Urkunde selbst' unterschrieben haben. Die Anbringung der Unterschriften auf einem zusätzlichen losen und leeren Blatt reicht für die Erfüllung der Formvorschrift nicht aus."
sollte einleuchtend und logisch sein. Das Geschreibsel der Schurnalistenlehrlinge ist es nicht - im Gegensatz zu Ihrem.
Kann das wer verständlich erklären ?
(Zeugen-) Unterschriften müssen auf dem Dokument sein, das als schriftliches Testament gelten soll.
(Das ist für mich das Wesentliche. Als solches kann man auch den Juristen Ablauf oder den grenzwertigen ansehen. Hier hilft vielleicht Nocheinmallesen.)
Wir lernten das mitte des vorigen Jahrhunderts in der HS.
Ist das nicht komisch?
Wir lernten das mitte des vorigen Jahrhunderts in der HS.
Ist das nicht komisch?
Pardon, unbeabsichtigte Doppelpost, bin ich nicht gewohnt, wo anders gibt's das nicht.
?????
Wie jetzt. Machingeschrieben gilt nicht? Ein Extrazettel? Typische Schreiberlinge der OÖN.
Probiers nocheinmal.
Erkläre das Geschreibsel.
die unterschrift darf nicht auf
einem extrablatt stehen,sonder
auf dem testament,dass verfasst wurde!!!