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Mordprozess am Geburtstag von getötetem Mädchen

Von nachrichten.at/apa, 15. Dezember 2018, 08:17 Uhr
Hadishat: Verdächtiger hatte seit langem Mordfantasien
Hadishat starb mit sieben Jahren

WIEN. Ausgerechnet am achten Geburtstag des getöteten Mädchens muss sich am kommenden Mittwoch jener Bursch am Landesgericht für Strafsachen verantworten, dem vorgeworfen wird, die Kleine am 11. Mai im Ditteshof in Wien-Döbling erstochen zu haben.

Der Mordprozess findet unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Justiz und Verfassungsschutz fürchten um die Sicherheit des 16 Jahre alten Angeklagten.

Zum Tatzeitpunkt war der Bursch mit seinem Opfer allein in der Wohnung seiner Eltern. Dabei bildete sich bei ihm gemäß der Anklage "der Wille, seine Mordfantasien in die Tat umzusetzen". Daraufhin habe er sein Opfer zuerst derartig gewürgt, dass dieses "vor Schock erstarrt" stehen blieb. Er brachte sie in die Dusche ins Badezimmer, da er damit rechnete, "dass die Siebenjährige stark bluten werde". Dann stach der Verdächtige laut Anklage zu und soll auch noch versucht haben, dem leblosen Kind den Kopf abzutrennen.

Unmittelbar nach der Aufsehen erregenden Bluttat hatten Angehörige und Personen aus dem Umfeld der betroffenen tschetschenischen Familie Blutrache geschworen. Der Tatverdächtige wurde aus Sicherheitsgründen in ein Gefängnis bzw. in eine psychiatrische Einrichtung in einem anderen Bundesland verlegt. Aktuell sollen sich ein Bruder und ein Onkel der Getöteten in der Justizanstalt Josefstadt in Haft befinden. Einer der beiden wurde erst vor kurzem wegen Raubes und anderer Delikte erstinstanzlich verurteilt. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) geht davon aus, dass er zu den gefährlichsten Mitgliedern der tschetschenischen Community in Wien zählt.

Der Vater der getöteten Siebenjährigen saß wiederum zuletzt in Südtirol wegen Schlepperei im Gefängnis. Im Juni kehrte er von einem genehmigten Freigang nicht in die Justizanstalt zurück. Seither ist er von der Bildfläche verschwunden. Angeblich soll er sich nach Tschetschenien abgesetzt haben, wo seine Tochter bestattet wurde. Es wird allerdings befürchtet, der Mann könne versuchen, zur Verhandlung gegen den 16-Jährigen zu erscheinen.

Fest steht, dass die Angehörigen des Angeklagten, die im selben Haus wie die Mutter und die Geschwister der Siebenjährigen gemeldet waren, ihren Wohnsitz aufgegeben haben. Die Familie mit ebenfalls tschetschenischen Wurzeln soll sich mittlerweile sogar aus Österreich zurückgezogen haben.

Aus diesen Gründen hat das Landesgericht umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Vor wenigen Tagen wurden im Eingangsbereich Wickenburggasse die Sicherheitsschleusen ausgetauscht und durch ein neueres Modell ersetzt. Zusätzlich werden vor dem Verhandlungssaal ergänzende Sicherheitskontrollen vorgenommen, wobei dafür eine technisch am aktuellsten Stand befindliche mobile Schleuse zum Einsatz kommen wird. Der Trakt neben dem Schwurgerichtssaal wird am Mittwoch komplett geräumt, in zwei unmittelbar daneben befindlichen kleineren Gerichtssälen werden keine Hauptverhandlungen stattfinden. Für das gesamte Landesgericht gilt ein absolutes Fotografier- und Filmverbot. Das bezieht sich auch auf den im Großen Schwurgerichtssaal laufenden Buwog-Prozess.

Vor und im Saal selbst werden zahlreiche Polizisten, darunter auch Einsatzkräfte der Wega Platz nehmen bzw. Position beziehen. Einschränkungen gibt es auch für Medienvertreter. Pro Medium ist nur ein Berichterstatter zugelassen. Interviews mit Verteidigerin Liane Hirschbrich oder anderen Parteienvertretern dürfen nur vor dem Gerichtsgebäude geführt werden. "Für Zuseher gibt es nur begrenzte Plätze. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Interessenten Platz finden werden", gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Wochenende bekannt.

Laut Anklage wies der 16-Jährige zum Tatzeitpunkt eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung auf. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren allerdings nicht aufgehoben, somit waren Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben. Neben einer Verurteilung wegen Mordes - da für den 16-Jährigen das Jugendstrafrecht zum Tragen kommt, steht ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung - hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage zusätzlich die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann hält den Jugendlichen für derart gefährlich, dass von ihm ohne therapeutische Behandlung seiner geistig-seelischen Störung neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten sind. Hofmann hat daher in seinem Gutachten für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des 16-Jährigen im Maßnahmenvollzug beantragt.

Der Anklage zufolge hatte der Bursch Ende 2017 begonnen, sich mit dem Thema Mord auseinanderzusetzen. "Er malte sich unterschiedliche Varianten aus, wie man einen Menschen töten könnte, schwankte zwischen Erwürgen und Erstechen. Als Tatwaffe kam aber nur ein Messer in Frage. Damit wollte er den Hals eines anderen Menschen durchtrennen, denn der Angeklagte wollte Blut sehen", heißt es in der Anklageschrift.

Vor dem inkriminierten Verbrechen schrieb der 16-Jährige in Chats: "Ich habe Mordgedanken, weil ich ein Killer bin." Jenes Messer, mit dem er das Mädchen getötet haben soll, brachte er zwei Mal in seine Schule mit. Auch eine Eisenstange war eine Woche lang in seinem Rucksack. Grund: "Ich hasse Menschen, es hätte jeden treffen können."

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